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Grundgesetzänderung: Berlin will Kultur als Staatsziel verankern

Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit will am Freitag im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen. Die Kulturförderung soll im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Das Land Berlin will Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Eine Gesetzesinitiative dazu werde an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht, kündigte die Bevollmächtigte für Bund und Europa, Monika Helbig (SPD), am Mittwoch an. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der zugleich das Kulturressort verantwortet, wolle Berlin zum Vorreiter des Anliegens machen, dass im Grundgesetz auch die geistigen und ideellen Lebensgrundlagen geschützt würden, sagte Helbig. Berlin werde um breite Unterstützung der anderen 15 Länder werben. Aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in Sachen Kultur ergäben sich keine direkten finanziellen Verpflichtungen des Staates, sagte Helbig.

Nach dem Antrag soll ein neuer Artikel 20b in das Grundgesetz eingefügt werden "mit dem Auftrag, die Kultur zu schützen und zu fördern". Zur Begründung heißt es: "Deutschland versteht sich als Kulturstaat. Die Kultur und das kulturelle Leben prägen das öffentliche Leben in Deutschland." Die Kultur leiste damit "einen unverzichtbaren Beitrag zum demokratischen Diskurs in unserem Gemeinwesen".

Der Auftrag an alle staatlichen Ebenen, die Kultur zu schützen und zu fördern, "setzt ein wichtiges rechtliches und politisches Signal für die Bedeutung der Kultur in unserer Gesellschaft". Die neue Staatszielbestimmung führe zu keiner anderen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. "Die Kulturhoheit der Länder bleibt unangetastet", heißt es. (ho/dpa)

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