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Grundschulen: Unterhaltsurteil ist juristischer Einzelfall

Das Berliner Kammergericht entschied über die Schulqualität ohne die Anhörung eines Experten. Trotzdem bleibt vieles an den Eltern hängen.

Von Sabine Beikler

Der 16. Senat des Berliner Kammergerichts verwies in seinem Urteil darauf, dass „gerade die Grundschulen“ wegen des Personalmangels ihren Ausbildungspflichten nicht mehr nachkommen und deshalb von den Eltern zunehmend „häusliche Nacharbeit“ verlangt werde. Die Richter haben ihre Schilderung der Personalsituation an den Grundschulen als „gerichtsbekannt“ bewertet. Das bedeutet nicht, dass es ähnliche Richtersprüche gibt, sondern es stellt einen „allgemeingültigen Erfahrungswert derjenigen dar, die über diesen Fall zu entscheiden haben“, sagte Katrin-Elena Schönberg, Pressesprecherin für Zivilrecht am Kammergericht. Es handele sich dabei um „keine generelle Bewertung des Kammergerichts“, stellte Schönberg klar.

In dem vorliegenden Gerichtsurteil gebe es aber „generalisierende Äußerungen“ im Zusammenhang mit der Urteilsbegründung. Und gerade diese Aussagen über die Personalausstattung an den Grundschulen sind für Helmut Grothe, Professor für bürgerliches Recht an der Freien Universität, das Entscheidende. „Es geht hier offenbar nicht nur um die Kindesentwicklung, sondern um eine politische, regionale Betrachtung. Die Frage ist, ob man das in das Unterhaltsrecht reininterpretieren kann.“ Grothe ist gespannt, ob sich der Bundesgerichtshof als letzte Instanz damit befassen wird.

Familienrechtlerin Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenbund hält das Urteil für „nachvollziehbar. Nicht nur in Berlin werden immer mehr Aufgaben von Schulen auf die Eltern übertragen.“ Nake verweist auf Richtlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, wonach bei unterhaltsrechtlichen Fällen „in der Regel von Eltern von Grundschulkindern eine Vollerwerbstätigkeit nicht zu erwarten ist“. Und selbst wenn eine „vernünftige“ Schulbetreuung vorliege, bleibe vieles an den Eltern hängen.

Dass Kinder wiederum laut Urteil von ihren Eltern ausreichend Liebe und Zuwendung erwarten dürfen, das aber weder im Hort noch von Vollzeit arbeitenden Eltern gewährleistet werden kann, hält Nake bei Grundschulkindern für „Unsinn“.

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