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Hartz IV: Härtefallregelung: Behörden rechnen mit mehr Arbeit

Jobcenter-Mitarbeiter müssen individueller prüfen. Sozialrichter sieht falsche Erwartungen geweckt. In jedem Fall gibt es mehr Arbeit für die Jobcenter - und auch das Sozialgericht Berlin rechnet mit Mehrbelastungen.

Martina Schmiedhofer fühlt sich an alte Zeiten erinnert. „Das hatten wir schon damals bei der Sozialhilfe“, sagt die langjährige Sozialstadträtin von Charlottenburg-Wilmersdorf zu dem jetzt vorgelegten Katalog des Bundesarbeitsministeriums für Härtefallregelungen bei den Hartz-IV-Leistungen. Einen Katalog gab es damals zwar nicht, aber zusätzliche Leistungen waren im Einzelfall möglich. Nur eine knappe Woche dauerte es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bis das Ministerium eine erste Zusammenstellung darüber veröffentlichte, wann weitere Leistungen zum Arbeitslosengeld II beantragt und bewilligt werden können. Möglich ist dies nach dem Willen der Karlsruher Richter dann, wenn ein ständiger Bedarf vorliegt.

Der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums nennt zunächst vier Punkte: nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, Kosten für Fahrten zu Eltern oder Kindern sowie Nachhilfeunterricht für Kinder. Allerdings habe es im Bezirk schon jetzt durch Mittel einer Stiftung die Möglichkeit gegeben, auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen eine Hilfe zu finanzieren. Auch die Fahrten von Kindern oder Eltern im Zuge des Umgangsrechts seien aus anderen Bundesmitteln finanziert worden.

„Ein solcher Katalog ist richtig“, sagt Schmiedhofer. Dauerhafte Belastungen seien von den ALG-II-Sätzen nicht zu bezahlen. Die Grünen-Politikerin befürwortet aber auch, dass einmalige größere Anschaffungen weiterhin nicht gesondert bewilligt werden dürfen. Das wiederum ist anders als bei den früheren Sozialhilferegelungen. „Man muss sich daran gewöhnen, für so etwas zu sparen.“ Dies müsse ja auch, wer beispielsweise eine Arbeit mit einem niedrigen Einkommen gefunden habe. Schmiedhofer geht davon aus, dass die Ermessensspielräume der Mitarbeiter bei diesen Entscheidungen größer werden, der Bedarf individueller betrachtet werden muss. Dies werde auch zu Mehrarbeit führen. Die Bundesagentur für Arbeit meldet unterdessen bundesweit einen ersten Ansturm bei den Jobcentern. Dieser Trend hat sich in Berlin bisher nicht gezeigt. „Bei den zwölf Berliner Jobcentern gibt es noch keinen vermehrten Andrang“, sagt Sprecher Andreas Ebeling. Jetzt wird an einer Handreichung für die Mitarbeiter gearbeitet, wie mit den neuen Regelungen umzugehen ist.

Auch das Sozialgericht Berlin, das der Flut an Klagen schon jetzt kaum Herr werden kann, rechnet mit Mehrbelastungen durch die Reform. Denn die Liste gilt nicht als endgültig; ALG-II-Empfänger könnten demnach für ihre ganz persönliche Situation andere zusätzliche Hilfen beantragen und dies mit der Härtefallregelung begründen. Wie weit das Gericht belastet wird, hängt nach Auffassung von Gerichtssprecher Marcus Howe entscheidend auch davon ab, „wie großzügig die Jobcenter verfahren werden“.

Am Beispiel des Nachhilfeunterrichts zeigt Sozialrichter Michael Kanert, welche Problematik sich für künftige Rechtsstreitigkeiten ergeben könnte. Vorgesehen ist bisher, dass Nachhilfe nur dann gezahlt werden soll, wenn eine außergewöhnliche Situation vorliegt – etwa ein Todesfall in der Familie oder eine längere Krankheit – und die Rückstände innerhalb eines halben Jahres aufgeholt werden können. Allein über diesen Punkt könne ja schon individuell gestritten werden, was dann auch komplizierte Ermittlungen mit sich bringt.

Generell befürchtet Kanert aber, dass manche Politiker mit ihrer Kritik am Urteil der Verfassungsrichter „eine Erwartungshaltung geweckt haben, die von dem Urteil nicht gedeckt ist“. Denn die Karlsruher Richter hätten nicht die pauschalen Leistungen per se infrage gestellt, sondern vielmehr die Möglichkeit eröffnet, in seltenen Ausnahmefällen einen dauerhaften Mehrbedarf geltend zu machen.

 Sigrid Kneist

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