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Hartz IV-Debatte

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Hartz IV-Urteil: Wowereit ärgert sich über Knake-Werner

Rot-rote Misstöne in Berlin über die Arbeitsmarktreform: Das Bundesverfassungsgericht hat Anteile davon als verfassungswidrig befunden. Und entfacht damit eine Grundsatzdebatte unter Berliner Politikern.

In der rot-roten Koalition in Berlin sind kurz vor dem Weihnachtsfest deutliche Misstöne vernehmbar. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) distanzierte sich heute öffentlich in ungewohnter Klarheit von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke). Die hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Teil der Arbeitsmarktreform verfassungswidrig ist, ihre Kritik an Hartz IV erneuert.

Knake-Werner erklärte, die Karlsruher Entscheidung belege, "mit welcher heißen Nadel die Gesetze seinerzeit gestrickt wurden und welche Zumutung sie für die betroffenen Menschen sind". Hintergrund war ein Urteil des Gerichts, wonach die zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gebildeten Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

Berlin enthält sich

Die Entscheidung sollte nicht zum Anlass für eine Grundsatzdiskussion genommen werden, sagte Senatssprecher Richard Meng. Sie betreffe lediglich "Organisationsfragen" von Hartz IV und nicht die Reform als Ganzes. Deshalb gebe es keinen Grund, die Gesetze als "Zumutung" zu bezeichnen, wie es die Sozialsenatorin getan habe.

Es sei bekannt, dass es in der rot-roten Koalition Dissens über die Reform gebe, sagte Meng mit Blick auf den Widerstand der Linken. Berlin habe sich deshalb im Bundesrat bei der Abstimmung enthalten. Die verschiedenen Meinungen seien "auszuhalten", es mache aber wenig Sinn, die alte Diskussion jetzt fortzusetzen, betonte der Sprecher. Auf die Nachfrage, ob das auch die Meinung des Regierenden Bürgermeisters sei, sagte Meng: "Davon können Sie ausgehen."

In der Sache wies der Sprecher darauf hin, dass sich für die Bürger bis 2010 nichts ändere. Zugleich brachte er die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Bund nach dem Urteil eine Regelung finde, mit der es für die Betroffenen nicht komplizierter werde als bisher.

Hartz-Gesetze - eine Blamage?

Knake-Werner sagte, erst wenn die bundesgesetzlichen Neuregelungen in Kraft seien, "werden wir den Umbau in Berlin beginnen können". Auch sie hob hervor, dass die Gerichtsentscheidung die Organisation der Arbeitsgemeinschaften berühre, "nicht Art und Umfang der Leistungen". Kein Bescheid des Jobcenters werde dadurch unwirksam oder aufgehoben. Das ändere jedoch nichts an der "Blamage für die Hartz-Gesetzgebung".

Nach Ansicht der Senatorin sollte der Bundestag das Urteil für inhaltliche Korrekturen der Gesetze nutzen. Dazu gehöre die Anhebung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder auf ein Niveau, "das vor Verarmung schützt". Nach wie vor weigere sich die Bundesregierung zudem, die Leistungen der Arbeitslosigkeit zusammenzuführen. Knake-Werner fügte hinzu: "Hier warten wir auf einen mutigen Schritt." (liv/ddp)

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