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© Heinrich

Jahresbericht 2007: Berliner Banken schludern beim Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin bemängelt einen zu laxen Umgang von Berliner Banken mit Kundendaten. Auch die Überwachungswut des Staates gebe Anlass zu Bedenken. Pikant: Die neuen Überwachungsmaßnahmen schmälerten die Sicherheit in Deutschland.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hat im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Verstöße gegen Regelungen des Datenschutzes registriert. Bei einer routinemäßigen Überprüfung von vier Banken habe er eine Reihe von "überraschenden datenschutzrechtlichen Mängeln" festgestellt, sagte Dix bei der Vorstellung seines Jahresberichts 2007. Auch bei Behörden registrierte er Defizite bei der Einhaltung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Generell warnte Dix vor einer "überhandnehmenden Überwachung".

Bei den Banken sei der Datenschutz "stark verbesserungswürdig", betonte Dix. So habe keine der überprüften Banken ihre Kunden informiert, dass Kontobewegungen auf Geldwäsche überprüft werden. Auch kämen die Kreditinstitute nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, darüber aufzuklären, dass bei Auslandsüberweisungen die Daten über die Software Swift an US-amerikanische Behörden übermittelt würden.

Nach Angaben von Dix waren Schufa-Einwilligungsformulare teilweise ungültig. Zwei der vier kontrollierten firmeneigenen Datenschutzbeauftragten hätten nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.

Mehr Überwachung bietet nicht mehr Sicherheit

Insgesamt wurden beim Landesdatenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr 1427 Eingaben eingereicht. Die Zahlen hätten sich auf hohem Niveau stabilisiert, sagte Dix. 2006 waren 1432 Eingaben registriert worden. Der Landesbeauftragte attestierte den Behörden insgesamt "bis in die Bezirke" hinein eine hohe Sensibilität für die Anforderungen des Datenschutzes. Als besonders "hartleibig" bei der Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte hätten sich aber die Senatsfinanzverwaltung sowie Sicherheitsbehörden erwiesen.

Deutliche Kritik übte der Landesbeauftragte an Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Dieser habe in der sogenannten Steueraffäre bislang keine vollständige Auskunft gegeben. Dazu sei er laut Gesetz verpflichtet. Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung der Steuerdaten von Mitgliedern des Petitionsausschusses im Internet seien daher aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ausgeräumt worden.

Dix warf Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) einen Verstoß gegen das Berliner Datenschutzgesetz vor. Der von ihr zur Aufklärung von Missständen in der Justizvollzugsanstalt Moabit eingesetzten "Untersuchungsgruppe Medikamentenversorgung" hätten nur Landesbedienstete angehören dürfen, nicht aber "externe Experten" aus Brandenburg. Unzulässig sei auch die Weigerung gewesen, dem entlassenen Justizstaatssekretär Christoph Flügge umfassende Einsicht in die Akten der Untersuchungsgruppe zu gewähren.

Starke Vorbehalte äußerte Dix gegenüber der Vorratsdatenspeicherung, der Erfassung von Fluggastdaten und der Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts. Größere Datenbanken und -mengen führten nicht automatisch zu mehr Sicherheit. Die Masse an Informationen mache es eher wahrscheinlich, dass reale Verdachtsmomente etwa im Kampf gegen den Terrorismus nicht entdeckt würden. (stb/ddp)

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