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Landesverfassung: In den Bezirken regiert weiterhin der Proporz

Die Stadtratsämter in den Bezirken werden auch künftig nach Proporz, also nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV), vergeben. Damit wird die bisherige Regelung beibehalten.

Von Sabine Beikler

Eine entsprechende Änderung der Landesverfassung hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mehrheitlich mit den Stimmen von Rot-Rot und der CDU beschlossen, da die bisher in der Landesverfassung verankerte Proporzregelung eine Übergangsregelung ist und zum Jahresende ausläuft. Eine weitere Verfassungsänderung betrifft die Wahl des Regierenden Bürgermeisters. Er wird künftig mit der Mehrheit der Abgeordnetenhausmitglieder gewählt. Bisher wird er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Abgeordnetenhauses gewählt. Diese Regelung war im Bundesvergleich einmalig: Bisher war es verfasssungsmäßig nicht eindeutig geregelt, ob Enthaltungen oder ungültige Stimmen zu berücksichtigen sind.

Rot-Rot verständigte sich im Juni dieses Jahres auf die Beibehaltung des Proporz-Bezirkamtes und verabschiedete sich von früheren Plänen, „politische Bezirksämter“ (Wahl der Bürgermeister und Stadträte durch Koalitionsmehrheiten in der BVV) einzuführen.

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