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Mietenpolitik: SPD: Strom zum halben Preis

Alle privaten Haushalte sollen künftig ein Grundkontingent von 500 Kilowattstunden Strom pro Kopf und Jahr zum halben Preis erhalten. Das fordert die Berliner SPD in einem Leitantrag zur Mietenpolitik, der am Sonnabend auf dem Landesparteitag beschlossen werden soll.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Angesichts der „rasant steigenden Strom- und Heizkosten“ könnten mit einem neuen System sozialer Energietarife vor allem einkommensschwache Verbraucher, die häufig relativ wenig Strom verbrauchten, entlastet werden. Mit ihrem Vorschlag lehnen sich die Sozialdemokraten an ein Modell in Belgien an, das sich dort angeblich „seit Jahren bewährt hat“. 500 Kilowattstunden sind etwa ein Viertel des durchschnittlichen deutschen Stromverbrauchs pro Einwohner und Jahr.

Das verbilligte Stromkontingent gebe aber auch für alle anderen Haushalte einen wirtschaftlichen Anreiz, sparsamer mit Energie umzugehen, steht im SPD-Antrag. Die geringeren Einnahmen für die jeweils ersten 500 Kilowattstunden sollen die Energieversorger auf die Preise oberhalb dieser Strommenge linear umlegen. Bei positiven Erfahrungen mit einem solchen Tarifmodell könnte es auf Gas, Heizenergie und gewerbliche Bereiche ausgedehnt werden. Der finanzpolitische Nebeneffekt: Es ließe sich ein erheblicher Teil der Energiekosten bei Hartz IV- und anderen Sozialhilfeempfängern einsparen, die zulasten der Kommunen gehen.

Im Leitantrag zur Mietenpolitik bekennt sich die SPD dazu, die kommunalen Bestände von 270 000 Wohnungen im Landeseigentum zu halten und das Genossenschaftswesen auszubauen. Außerdem müsse wieder ein nennenswerter Bestand öffentlicher Sozialwohnungen aufgebaut werden. Für frei finanzierte Wohnungen im Eigentum der städtischen Unternehmen müsse der Mietspiegel verbindlich sein, um Mietpreise nach Modernisierungen zu begrenzen, müsse der Staat mit Fördermitteln einspringen. An den 2009 festgelegten Mietobergrenzen für Großsiedlungen und Sozialwohnungen in einfachen und mittleren Wohnlagen hält die SPD fest. Zudem soll das Mietrecht geändert werden. Dabei geht es aber großenteils um Bundesrecht.

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