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In Berlin muss mit steigenden Mieten gerechnet werden, weil immer weniger Wohnungen leer stehen.

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Update

Mieterhöhungen: Senat schlägt sich auf die Seite der Mieter

Rot-Rot will verhindern, dass die Preise auf dem Wohnungsmarkt ungebremst steigen. Die Koalition startet dafür eine Bundesratsinitiative – als Antwort auf die Pläne des Bundes, den Mietern die Kosten des Umweltschutzes aufzubürden.

Rechtzeitig vor dem Wahlkampf will der Senat im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung von Mieterhöhungen starten. So will man verhindern, dass sich auf dem Wohnungsmarkt das „freie Spiel der Kräfte“ durchsetzt „und die Mieten ungebremst weiter steigen“, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer am Dienstag. Die rot-rote Koalition antwortet damit auch auf die vom Bund geplante Mietrechtsreform, die den Mietern die Kosten des Umweltschutzes aufbürden will.

Die Bundesratsinitiative zur „Sicherung bezahlbarer Mieten“ soll Anfang November in die Länderkammer eingebracht werden. Und sie wäre eine bittere Pille für Vermieter, wenn sie Gesetzeskraft erlangen würde. So soll der Spielraum für Mieterhöhungen drastisch eingeschränkt werden: statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren sollen künftig nur 15 Prozent in vier Jahren zulässig sein. Einschränken will der Senat auch die Belastung der Mieter durch Kosten von Modernisierungen. Hauseigentümer sollen statt der heute zulässigen elf Prozent der Aufwendungen künftig nur noch neun Prozent der Kosten etwa für die Dämmung des Hauses oder den Austausch einer Heizung jährlich von den Mietern zurückfordern können.

In die Initiative des Senats floss auch eine Forderung ein, die der Berliner Mieterverein seit langem erhebt: eine Veränderung des so genannten „Wucherparagrafen“, der Hauseigentümern im Falle nachweislich überhöhter Mieten sogar Bußgelder androht. Bisher können sich Mieter nicht auf dieser Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes in Berlin berufen, weil es nicht in allen Teilen Berlins an Wohnungen mangelt, sondern vor allem in der Innenstadt. Nach dem Willen des Senats soll der „Wucherparagraf“ deshalb so verändert werden, dass auch eine Begrenzung der Mieten in „Teilbereichen des Marktes“ möglich wird.

„Schaufensterpolitik“ nannte das Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) Maren Kern die Initiative. Statt einer Begrenzung der Mieten sei der Neubau von Wohnungen erforderlich, um etwa die starke Nachfrage nach kleinen Wohnungen zu bremsen. Der BBU fordert deshalb, dass Berlin landeseigene Flächen zu günstigen Preisen für den Wohnungsbau bereitstellt – statt „innerstädtische Freiflächen teuer und vorzugsweise für den Bau von Gewerbeimmobilien oder Luxuswohnungen zu verkaufen“. Die BBU-Firmen verwalten 40 Prozent aller Berliner Mietwohnungen.

Der stellvertretende Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Michael Roggenbrodt begrüßte die Initiative. Er vermisse allerdings eine generelles Einsichtsrecht des Mieters in den Energiebedarfsausweis. Der Ausweis, der Auskunft über den Wärmeenergie-Verbrauch eines Hauses gibt, wird bisher nur beim Abschluss neuer Mietverträgen vorgelegt. Der Senat fordert, dass der Ausweis fester Bestandteil des Mietvertrages wird. Um außerdem den Missbrauch bei Geschäften mit der gewerblichen Lieferung von Wärme in älteren Wohnungsbeständen einzudämmen, schlägt der Senat ein Mitspracherecht der Mieter im Falle einer Heizungsumstellung vor: Hauseigentümer müssten dann mindestens die Zustimmung der Hälfte der Mieter einholen.

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