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Neues Gesetz: Kinderschutz erst nach der Sommerpause

Die Koalition will vorher noch Rechtsfragen klären.

Fast drei Monate ist es her, dass der Senat das lange angekündigte Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht hat. Wer sein Kind nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen schickt, dem sollen Gesundheits- und Jugendamt künftig Beine machen. Aber: Bis die in dem Gesetz vorgesehenen verbindlichen Vorsorge-Einladungen greifen, dürften noch einige Monate vergehen. Die Gesundheitspolitiker der Koalition erwarten, dass das Gesetz frühestens kurz vor der Sommerpause im Juni oder – wahrscheinlich – sogar erst in der zweiten Jahreshälfte beschlossen wird.

„Das ist eine lange Geburt“, sagt der Linken-Politiker Wolfgang Albers, der eine Verabschiedung vor der Sommerpause für unrealistisch hält. Vor allem die Diskussion über mögliche datenschutzrechtliche Schwachstellen des Gesetzes dürfte Abgeordnete und Verwaltung noch eine Weile beschäftigen. Dabei geht es um die individuelle Identifizierungsnummer, die jedes Kind erhält und die der Kinderarzt an ein zentrales Vorsorgezentrum in der Charité schicken soll. Dort prüfen Experten, welche Eltern ihr Kind nicht zu Vorsorgeuntersuchungen bringen – und veranlassen einen Besuch vom Amt, um sicherzustellen, dass jedes Kind die Chance hat, dass mögliche Defizite oder Misshandlungen frühzeitig erkannt werden. „Das ist juristisch noch nicht durchgearbeitet“, sagt Albers.

Der Vorgang ist auch deswegen so kompliziert, „weil wir versuchen wollen, Eltern mit Nachdruck zu etwas zu bringen, das manche nicht möchten“, sagt Stefanie Winde, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD. „Wir müssen uns absichern, damit wir später nicht verklagt werden können, denn wir wollen ja schon einen gewissen Zwang ausüben.“

Eine andere offene Frage ist, wer die Familien aufsucht: Sozialarbeiter, Krankenschwestern – oder soll das jeder Bezirk individuell entscheiden können? Justiz-, Jugend-, Gesundheits- und Wissenschaftsverwaltung sind damit beschäftigt, gerichtsfeste Antworten auf alle offenen Fragen zu finden. „Es ist besser, wir brauchen jetzt vielleicht ein paar Monate länger, als wenn wir hinterher ein nicht brauchbares Gesetz haben“, sagt SPD-Politikerin Winde. lvt

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