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Überwachungskamera

© ddp

Neues Polizeigesetz: Rot-roter Senat auf Schäubles Spuren

Der Senat will die Befugnisse der Polizei deutlich ausdehnen. Die Ordnungshüter sollen auf Videos der BVG zugreifen können und Verdächtige per Handy orten dürfen. Bei öffentlichen Großveranstaltungen darf die Polizei künftig an alle Videos ran.

Die Neuerungen im Polizeigesetz regeln , dass die Polizei die BVG-Videos auch vorbeugend ansehen kann. Bisher dürfen die Beamten nur an das Videomaterial, wenn ein Verbrechen geschehen ist. Die Neuerungen könnten "Anfang 2008" greifen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, der "taz". Ein Ziel der erweiterten Befugnisse ist die Abschreckung von Kriminellen wie zum Beispiel Dealern. Bisher macht die BVG bei der Videoüberwachung von ihrem Hausrecht Gebrauch. Von daher dürfen Behörden das Videomaterial nicht offiziell auswerten. Mit der Änderung schaffe man "die gesetzliche Grundlage", sagte Kleineidam.

Bei der Handy-Ortung soll die kritische Schwelle deutlich herabgesetzt werden. Bisher darf die Polizei nur bei schweren Straftaten wie Mord über das Handy herausfinden, wo sich dessen Besitzer befindet. In Zukunft will der rot-rote Senat die Befugnisse "in einem sehr eingeschränkten Bereich" erweitern. Das soll beispielsweise bei Menschen mit Selbstmordabsichten oder vermissten Kindern möglich sein.

Big Brother auf der Fanmeile

Die Änderungen gehen letztlich sogar über das hinaus, was die rot-rote Koalition bei ihrem Antritt vereinbart hat. Neben BVG-Überwachung und Handy-Ortung sollen die Ordnungshüter bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum sämtliche Videodaten der Veranstalter auswerten dürfen, meldet die "Berliner Zeitung". Damit sind Veranstaltungen wie die Fanmeile zur Fußball-WM oder ähnliche Straßenfeste gemeint. Noch drastischer dürfte eine vorauseilende Video-Aufzeichnung sein. Die Polizei soll mit Videokameras Personen überwachen dürfen, bei denen sie mit Straftaten rechnet, zum Beispiel Graffiti-Sprayer oder Dealer. Eine Video-Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten lehnt die Koalition weiter ab.

Der Senat wird sich am 21. August mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf befassen, anschließend muss das Abgeordnetenhaus über die Änderung des Polizeigesetzes abstimmen. Der Senat hat die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Wie auch bei der BVG müssen die Daten nach 24 Stunden gelöscht werden.

Michael Hörz

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