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Rauchfrei

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Nichtraucherschutzgesetz: Öffentliche Gebäude bleiben rauchfrei

Der Berliner Verfassungsgerichtshof lehnte am Mittwoch den Antrag eines Rauchers ab: Dieser hatte gefordert, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden wieder zu erlauben.

Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Berlin wird nicht ausgesetzt. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof und lehnte den Antrag eines Rauchers ab, der das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wieder rückgängig machen wollte.

Raucher hätten keinen schweren Nachteil, wenn sie in Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Gaststätten und Flughäfen nicht zur Zigarette greifen dürften, teilte das Gericht am Mittwoch in der Begründung seiner ersten Entscheidung zum Nichtraucherschutz mit. Damit schlossen sich die Berliner Verfassungsrichter der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in einer Eilentscheidung an.

Dem Gericht liegen neun weitere Anträge vor

Dem Gericht liegen nach Angaben eines Sprechers noch neun Anträge von Berliner Wirten gegen das Rauchverbot in Gaststätten vor. Über diese Eilanträge werde der Verfassungsgerichtshof noch vor dem 1. Juli entscheiden, sagte der Sprecher.

Ende Juni endet die Übergangsfrist, in der keine Bußgelder bei Verstößen gegen das seit Jahresbeginn gültige Gesetz kassiert wurden. Während bislang bei Verstößen nur ermahnt wurde, müssen Gäste künftig bis zu 100 Euro, Wirte bis zu 1000 Euro zahlen. Erst am Dienstag hatte der Senat das Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Kneipen und Restaurants zugelassen. Dafür hatten die Initiatoren 23.252 gültige Unterschriften abgegeben. (kda/dpa)

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