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© Kitty Kleist-Heinrich

Personalräte: Mitbestimmung? Nein danke!

Personalentscheidungen sollen beschleunigt, Entscheidungen schneller gefällt werden - mit dem neuen Personalvertretungs-Gesetz. Doch das stößt inhaltlich auf Kritik von Seiten der Gewerkschaft. Was steckt hinter den Änderungen?

Bei der Entscheidung wichtiger Personalfragen im öffentlichen Dienst will der Senat künftig das letzte Wort haben. Mit einer Änderung des Personalvertretungs-Gesetzes soll nach Darstellung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Mitbestimmung von Personalräten bei Einstellungen und Kündigungen von Beamten und Angestellten mit hoheitlichen Aufgaben eingeschränkt werden. Gleiches gilt für Ein-Euro-Jobber und Vertretungskräfte, die nicht länger als sechs Monate im Einsatz sind. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf, der von den Gewerkschaften scharf kritisiert wird, noch zustimmen.

Bisher hatte die Einigungsstelle viel Einfluß

Die Änderungen seien nach langer Debatte beschlossen worden, sagte Körting heute. Rechtsgrundlage sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament betont und der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Grenzen gesetzt habe. Der Entwurf versuche die Balance zu halten zwischen möglichst viel Mitbestimmung und der Kontrolle der Regierung durch das Abgeordnetenhaus.

Bisher wurde in strittigen Fällen, wenn beispielsweise der Personalrat die geplante Kündigung eines Mitarbeiters ablehnte, eine sogenannte Einigungsstelle angerufen. Dieses Gremium, dem Vertreter von staatlichen Stellen und des Personalrats angehören, traf dann die Entscheidung. Die Rechte dieser Einigungsstelle sollen jetzt deutlich eingeschränkt werden. Außerdem galt das "Letztentscheidungsrecht" des Senats schon für die Einführung moderner Technik.

Lehrer, die nicht wollen , müssten dran glauben

Von den jetzigen Änderungen betroffen sind nach Angaben Körtings neben Bereichen wie Polizei, Feuerwehr, Justiz und Lehrern sowie Mitarbeiter der Bauaufsicht oder der Ordnungsämter. Auch die Einstellung von Vertretungskräften in Schulen könne nicht mehr von Personalräten blockiert werden. Ebenso würden deren Rechte bei der Einführung von Anwesenheitskontrollen wie Stechuhren, bei Schadenersatzansprüchen, verhaltensbedingten Kündigungen und Versetzungen beschnitten.

Er erhoffe sich davon auch eine Beschleunigung von Personalentscheidungen, sagte Körting. Als Beispiel nannte er Versetzungen. In der Vergangenheit gab es häufig Probleme, weil zum Beispiel Lehrer oder Erzieher aus dem Osten nicht in den Westen gehen wollten, obwohl sie dort dringend gebraucht wurden.

Obrigkeitsdenken oder sinnvolle Reform?

Im Vergleich zu anderen Ländern sei der Gesetzentwurf am "mitbestimmungsfreundlichsten", sagte Körting. Hausmeister oder Gartenarbeiter seien in Berlin von den Regelungen ausgenommen. Das sei in Ländern wie Rheinland-Pfalz anders. Der Senator zeigte sich zuversichtlich, dass die rot-rote Koalition den Entwurf im Parlament "im Wesentlichen so beschließt".

Dagegen setzt DGB-Landeschef Dieter Scholz darauf, dass die Fraktionen die "handwerklichen und politischen Fehler" des Senats ausbügelten. Er warf der Regierung "Beratungsresistenz und Demokratie feindliches Verhalten" vor. Der Hauptpersonalrat (HPR) des Landes Berlin kritisierte, der Senat verstoße "erneut" gegen die Interessen der Beschäftigten. Zugleich falle er in ein "Obrigkeitsdenken" zurück, das nicht akzeptiert werden könne.

Christina Schultze[ddp]

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