zum Hauptinhalt

Reformvorhaben wackelt: Förderung von Hartz-IV-Familien stürzt Jobcenter ins Chaos

Die geplante Förderung von Hartz-IV-Familien stellt Berliner Jobcenter vor Probleme. Es ist unklar, ob die Reform im Januar umgesetzt werden kann. Sozialrichter warnen bereits vor einem erneuten Anstieg der Hartz-IV-Klagen.

Vom Januar an sollen Kinder aus Hartz-IV-Familien mehr Förderung erhalten als bisher: Nachhilfe, Sport- und Kulturangebote und das schulische Mittagessen werden künftig vom Bund bezuschusst. Aber was davon in Berlin umgesetzt werden kann, ist sechs Wochen vor dem Start völlig unklar. Von einem „totalen Chaos“ spricht Sibyll Klotz (Grüne), Sozialstadträtin von Tempelhof-Schöneberg. Das Bundesgesetz, aufgrund dessen diese Leistungen nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) über Gutscheine erbracht werden sollen, ist bisher nicht verabschiedet. Da die Länder zustimmen müssen, wird es ab Freitag im Bundesrat beraten und kommt anschließend vermutlich in den Vermittlungsausschuss. Rund 177 000 Kinder und Jugendliche leben in Berlin in Hartz-IV-Familien.

Eigentlich könnten die Bezirke allein die Umsetzung des Pakets übernehmen, aber solange offen ist, welche Mittel der Bund zur Verfügung stellt, ist damit nicht zu rechnen. „Wir gehen davon aus, dass wir an den Start gehen“, sagt die Vorsitzende der Regionaldirektion für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, und meint damit die von den Arbeitsagenturen verantworteten Abteilungen in den Jobcentern. Für die Geschäftsführerin des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg, Ingrid Wagener, ist ohnehin nicht erkennbar, ob die Bezirksämter eigenständig entscheiden können oder ob die Senatsverwaltung für Arbeit den Kurs vorgibt. Da Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke) die Förderung über Gutscheine, wie berichtet, ablehnt, ist das Interesse des Landes gering, die Umsetzung zu übernehmen. „Das ist ein vergiftetes Angebot“, sagte Bluhm unlängst im Abgeordnetenhaus. Die Kommunen könnten nur im Auftrag der Arbeitsagentur tätig werden und seien weisungsgebunden.

In den Jobcentern laufen derzeit die ersten Vorbereitungen. Sie fragen in den Bezirken ab, an welchen Schulen es Essen gibt, und suchen die Ansprechpartner für Nachhilfeorganisationen. Mustervertragsentwürfe für Caterer und Nachhilfeanbieter liegen schon vor. Besondere Schwierigkeiten gibt es beim Schulessen. Von der Leyens Gesetzentwurf sieht vor, eine Mahlzeit mit bis zu zwei Euro zu bezuschussen, ein Euro muss aus dem Regelsatz als Eigenanteil eingebracht werden. Allerdings subventioniert der Senat das Essen in Grundschulen mit 17 Euro monatlich pro Schüler, deshalb liegt der Elternbeitrag für das Essen in den Grundschulen generell bei 23 Euro und damit pro Mahlzeit bei wenig über einem Euro. Aus diesem Grund ergibt sich für Berliner Kinder nur eine minimale Förderung und der Eigenanteil bleibt. Das Problem, dass manche Eltern wegen dieses Betrags ihr Kind nicht am Schulessen teilnehmen lassen, bleibt ungelöst. Für diese Fälle hat das Land Berlin zurzeit einen Härtefallfonds von 413 000 Euro. Selbst in den Jobcentern halten manche einen Verzicht auf den Elternanteil für sinnvoll, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten. In den Oberschulen gibt es ohnehin eine unterschiedliche Versorgung. Während die Regionaldirektion mit den jeweiligen Caterern Verträge abschließen möchte, hält die Verwaltung von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) dies für zu kompliziert und erwartet eher eine Refinanzierung ihrer Förderung. Gesetzeskritiker halten es zudem für verfassungswidrig, dass Kinder, deren Schulen kein Essen anbieten, leer ausgehen.

Unstimmigkeiten gibt es auch bei der Lernförderung. Von einem „schnell gestrickten Paket“ spricht man in der Bildungsverwaltung. Für die Regionaldirektion ist klar, sagt Geschäftsführer Jens Regg, dass die Lehrer über den Nachhilfebedarf eines Schülers entscheiden, dies dem Jobcenter mitteilen und geeignete Nachhilfekräfte benennen. Die Bildungsverwaltung wiederum möchte die Lehrer nicht mit dieser Aufgabe belasten. Dort sieht man die Lösung nicht in der individuellen Nachhilfe, sondern plädiert für den Ausbau der Lernförderung direkt an den Schulen und will dafür finanzielle Mittel vom Bund. Mit anderen SPD-regierten Ländern hat Berlin Änderungsanträge im Bundesrat eingebracht.

Kompliziert wird es bei den kulturellen und sportlichen Angeboten. Dafür soll jedes Kind und jeder Jugendliche Gutscheine in Höhe von 120 Euro jährlich erhalten können. Dass die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder der Flötenunterricht so gefördert werden kann, gilt als unstrittig. Kann aber auch der Kinoabend oder bei Älteren der Besuch eines Clubs abgerechnet werden? Und wenn ja, wie?

Regionaldirektions-Chefin HauptKoopmann geht davon aus, dass nicht alle Angebote direkt zum Jahresanfang bereitstehen werden, sie spricht von einem „Basispaket“, das man so unbürokratisch wie möglich organisieren möchte.

Unterdessen gehen Sozialrichter davon aus, dass die Reform wegen der vielen Unklarheiten erneut zu einem Anstieg der Hartz-IV-Klagen führen wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false