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Religions-Debatte: Zöllner in Sorge wegen Richterspruch zu Schul-Gebet

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner macht sich nach eigenen Angaben "Sorgen" über die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts, die einem muslimischen Jungen in der Schule das Beten erlaubt. Unterdessen hält die kontroverse Debatte um die Entscheidung an.

Zöllner wolle alle Möglichkeiten prüfen und sorgfältige Vorbereitungen treffen, damit das Land im juristischen Hauptsacheverfahren erfolgreich sei, sagte Zöllner am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Er deutete die Möglichkeit an, seine ursprüngliche Absicht aufzugeben, Beschwerde gegen das Eil-Urteil einzulegen.

Er überlege, ob er überhaupt Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung einlege, sagte Zöllner. Vielmehr werde er wahrscheinlich eine schnelle Entscheidung im Hauptsacheverfahren suchen, um nicht weitere Unsicherheiten zu schaffen. Auf einzelne Argumentationslinien wollte er sich noch nicht festlegen, um den Ausgang des Prozesses nicht negativ zu beeinflussen, sagte der Senator.

Zöllner (SPD) betonte aber: "Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen." Dies gelte es sicherzustellen. Die Bildungsverwaltung verwies zudem darauf, dass bis zur endgültigen Klärung die Verantwortlichen in der Pflicht stünden, dem Beschluss Folge zu leisten. Zugleich stellte die Behörde klar, dass das Gebet laut Urteil "ausdrücklich" außerhalb des regulären Unterrichts gelegt werden müsse. Es müsse sich "störungsfrei in den Schulbetrieb einfügen".

CDU-Bildungsexperte: Senat sieht tatenlos zu

"Die bisherige Linie, Staat und Kirche klar zu trennen, ist auf den Kopf gestellt", sagte der Leiter eines Gymnasiums und Chef der Berliner Schulleitervereinigung, Wolfgang Harnischfeger.

CDU-Bildungsexperte Sascha Steuer warf dem Senat vor, tatenlos zuzuschauen, wie im Namen einer Religion "immer mehr Grundsätze der Schulordnung außer Kraft gesetzt werden". Die Schule habe einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und nicht mehr.

Auch der Humanistische Verband (HVD) Berlin nahm die Entscheidung mit Unverständnis auf. "Wir sind einigermaßen entsetzt über diesen Richterspruch, der die Neutralitätspflicht des Staates verletzt", sagte HVD-Landesgeschäftsführer Manfred Isemeyer.

Dagegen mahnten Linke und FDP zur Zurückhaltung. Der Bildungsexperte der Linken, Steffen Zillich, bezeichnete die öffentliche Debatte als "völlig überzogen". Zunächst bedürfe es einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren und gegebenenfalls der Ausschöpfung des Rechtsweges, bevor von einer Grundsatzentscheidung gesprochen werden könne. Das Urteil verlange zudem keineswegs, wie von Kritikern teilweise suggeriert werde, die Einrichtung von Gebetsräumen. Auch FDP-Bildungsexpertin Mieke Senftleben hatte zuvor bereits von einer "fahrlässigen Desinformation" seitens CDU und Grünen gesprochen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mit einer einstweiligen Anordnung dem Antrag eines muslimischen Schülers stattgegeben, ihm auf dem Schulgelände das Beten zu ermöglichen. Das Urteil stößt bei vielen Schulleitern auf scharfe Kritik, die damit das Neutralitätsgebot der Schulen verletzt sehen. In der Politik gehen die Meinungen über die Konsequenzen weit auseinander. (imo/ddp)

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