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Schiedsgericht: Freispruch zweiter Klasse für Sarrazin

Der Bundesbankvorstand Sarrazin darf SPD-Mitglied bleiben. Das Landesschiedsgericht hat den früheren Finanzsenator vom Vorwurf freigesprochen, sich rassistisch geäußert und daher gegen die Grundsätze seiner Partei verstoßen zu haben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der SPD-Kreisverband Spandau und die SPD-Abteilung Alt-Pankow scheiterten mit ihrem Antrag auf ein Parteiordnungsverfahren am Montag in zweiter Instanz. Die Entscheidung ist endgültig, eine Berufungsmöglichkeit vor dem SPD-Bundesschiedsgericht besteht nicht.

Ausgangspunkt des innerparteilichen Verfahrens, das bundesweit Aufsehen erregte, war ein Interview Sarrazins mit der Kulturzeitung „Lettre International“, in dem er sich zur Lebensweise und Rolle der türkischen und arabischen Migranten in Deutschland abfällig äußerte. Für die Genossen in Spandau und Pankow war dies Grund genug, vor dem Kreisschiedsgericht der SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf den Parteiausschluss des Ex-Senators zu fordern. Sie scheiterten damit, gingen aber in Berufung.

Jetzt schloss sich das Landesschiedsgericht den Argumenten der unteren Instanz weitgehend an. Obwohl die Gegner Sarrazins den Vorwurf des Rassismus noch ergänzten: Es sei verfassungsfeindlich, wenn Türken und Araber als grundsätzlich ungeeignet angesehen würden, in eine erfolgreiche Gesellschaft aufgenommen zu werden, weil sie durch Erziehung und Erbanlagen nicht bildungsfähig seien.

Die SPD-Juristen folgten dem nicht. Das Interview Sarrazins erfülle „nicht sämtliche Merkmale“ dessen, was als rassistisch definiert werde, begründeten sie ihre Entscheidung. Auch wenn er sich „radikal bis zum Tabubruch“ äußere und 20 Prozent der Berliner Bevölkerung verloren gebe, was von einem „sehr pessimistischen Menschenbild“ zeuge.

Aber die Volkspartei SPD müsse solche provokanten Äußerungen im Sinne der Meinungsfreiheit aushalten, so das Landesschiedsgericht. Gleichzeitig verwarnten sie den Genossen Bundesbanker. Der Verzicht auf ein Parteiordnungsverfahren sei „kein Freifahrtschein für alle künftigen Provokationen“. Sarrazin solle sich bewusst werden, dass er nicht zuletzt durch seine Sprache viele Menschen verletzt und sich „vom humanen und emanzipatorischen Menschenbild“, für das die SPD seit jeher stehe, entfernt habe. Rundumschläge gegen weite Bevölkerungsschichten seien „auf Dauer geeignet, parteischädigend zu sein“. Sie seien deshalb von einem SPD-Mitglied zu unterlassen, das auch in Zukunft diese Partei als seine politische Heimat ansehen wolle.

Die Bewertungen des Schiedsgericht bezogen sich aus formalen Gründen nur auf das Interview in „Lettre International“. Neue Vorschläge Sarrazins (Hartz IV-Empfänger sollen kalt duschen; Kürzung des Kindergeldes, wenn das Kind die Hausaufgaben nicht macht usw.) wurden nicht einbezogen.

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