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Schule: Senat und Gewerkschaft streiten um Vertretungslehrer

Das Kräftemessen zwischen Senat und Gewerkschaften führt dazu, dass die Einstellung von Vertretungslehrern schwieriger ist als in anderen Bundesländern. Die jetzige Regelung gilt als unpraktikabel.

Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte – so lässt sich wohl am ehesten zusammenfassen, was zurzeit den Schulen widerfährt. Zunächst war der Senat davon ausgegangen, dass die Schulen vorab ihre eigenen Bewerberlisten mit der Gleichstellungsbeauftragten abstimmen könnten. Das hätte bedeutet, dass im Krankheitsfall innerhalb von Stunden eine Ersatzkraft einsetzbar gewesen wäre. Diese Regelung wurde allerdings, wie berichtet, inzwischen durch ein neues Rundschreiben der Bildungsverwaltung kassiert, weil die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) diese Regelung aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber nicht mittragen wollte.

Deshalb muss jeder Schulleiter bei jedem neuen Krankheitsfall auch die zentrale Datenbank nach Bewerbern durchforsten. Falls sich dort ebenfalls geeignete Kandidaten finden, müssen sie in die Auswahl mit aufgenommen und den Beschäftigtenvertretungen zur Kenntnis gegeben werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gesamtfrauenvertreterin auf der Einhaltung des vollständigen Beteiligungsverfahrens beharrt, das ihr 14-tägige Einspruchsfristen einräumt.

Beim bisherigen Modellversuch für die „Eigenverantwortliche Schule“ hatte die Frauenvertreterin auf dieses Vorrecht verzichtet und sich mit einem verkürzten Beteiligungsverfahren von nur fünf Tagen zufriedengegeben. Dass diese Einigung nicht verlängert wurde, ist laut GEW-Chefin Rose-Marie Seggelcke Schuld des Senats, der sich geweigert habe, getrennte Bewerberlisten für Vertretungs- und Dauerkräfte anzulegen. Die GEW wollte das nicht akzeptieren.

Auch in einem anderen Punkt schiebt Seggelcke dem Senat die Verantwortung zu. Wie berichtet, will der Senat, dass es an jeder Schule eigene Beschäftigtenvertretungen gibt, um das Mitbestimmungsprozedere zu beschleunigen. Der Hauptpersonalrat hat den entsprechenden Gesetzentwurf aus der Innenverwaltung aber abgelehnt. „Der Gesetzentwurf ist hanebüchen, weil er für die Vertreter weder ein Recht auf Fortbildung noch auf Freistellung vorsieht“, begründet die GEW-Vorsitzende die Ablehnung.

Die Bildungsverwaltung hält diesen Einwand aber für indiskutabel, weil bei rund 2400 Beschäftigtenvertretern – pro Schule drei – eine Menge von Unterrichtsausfall produziert würde, wenn alle Beteiligten ein Recht auf Freistellung und Fortbildung hätten.

Solange keine Einigung erzielt ist, müssen sich die Schulen so behelfen. Wie zu hören ist, hat es trotz der personalrechtlichen Querelen bereits einige Einstellungen von Vertretungskräften gegeben. Auf die Dauer müsse aber eine andere Regelung her, meint Neuköllns Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang. Senat und GEW haben inzwischen zugesagt, nach vereinfachten Regelungen zu suchen.

Dass es einfacher geht, belegen die Erfahrungen in anderen Bundesländern. In Rheinland-Pfalz etwa müssten die Schulen nicht auf die zentrale Bewerberkartei Rücksicht nehmen, erläuterte gestern der dortige GEW-Vorsitzende Tilman Boehlkau. Und schulische Personalräte gebe es sowieso.

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