zum Hauptinhalt

Senatsentscheidung: Längeres Bleiberecht für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe

Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember 2009 wird um zwei Jahre verlängert. Das betrifft 1465 Personen in Berlin.

Die Ausländer müssen eine der drei Voraussetzungen erfüllen: in den letzten sechs Monaten halbtags nachweisbar gearbeitet haben, eine Berufsausbildung absolvieren oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um Erwerbstätigkeit und Versorgung der Familie bemüht haben. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen und damit eine Entscheidung der Innenministerkonferenz vom Dezember umgesetzt. Berlin hatte zuvor auch eine Bundesratsinitiative initiiert. Das „Aufenthaltsrecht auf Probe“ war 2007 befristet eingeführt worden, um lange in Deutschland lebenden Ausländern mit einer Duldung Chancen auf Arbeit und damit einen dauerhaften Aufnahmestatus zu geben. sib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false