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Steueraffäre: Opposition scheitert mit Antrag gegen Sarrazin

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) bleibt eine Missbilligung durch das Abgeordnetenhaus erspart. Er verteidigte erneut die Veröffentlichung von Steuerdaten Abgeordnete.

Das Verfahren nach Paragraf 30 der Abgabenordnung sei der "einzig juristisch legitimierte Weg, um gegen in der Öffentlichkeit vertretene unwahre Vorwürfe vorzugehen", sagte Sarrazin auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus. Er verwies zugleich darauf, dass ein Verfahren im Ältestenrat ungeeignet gewesen sei, den Behauptungen wirksam zu begegnen. Das Gremium habe keinen Untersuchungsauftrag, zudem fielen zwei der Betroffenen nicht in seine Zuständigkeit.

Nach den Worten des FDP-Fraktionschefs Martin Linder hat der Finanzsenator mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung "zur Keule" gegriffen, obwohl ein rechtsstaatlich vernünftiges und geeignetes Verfahren im Ältestenrat vereinbart worden war. Die Politiker hatten dem Gremium gegenüber eine eingeschränkte Aufhebung ihres Steuergeheimnisses zugesagt.

Kritik für Sarrazin auch vom Datenschutzbeauftragten Dix

Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix machte erstmals von seinem Rederecht im Parlament Gebrauch. Er sagte, er hege erhebliche Zweifel, ob alle Angaben in der Pressemitteilung erforderlich waren, um die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Dies werde er prüfen. Auch hätte er es begrüßt, wenn Sarrazin ihn vor der Veröffentlichung um eine Bewertung gebeten hätte.

Der FDP-Abgeordnete Lehmann verlangte von Sarrazin unterdessen, die in der Pressemitteilung enthaltenen Aussagen nicht mehr zu wiederholen. Über seinen Rechtsanwalt forderte er bis Freitagabend eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Auch soll die am 1. Oktober veröffentlichte Erklärung aus dem Internet genommen werden.

Sarrazin entging der Missbilligung nur knapp

Am Nachmittag wurde mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition ein Missbilligungsantrag angelehnt, den 13 Abgeordnete von CDU, Grünen und FDP eingebracht hatten. Für den Antrag votierten per Hammelsprung 72 Abgeordnete, dagegen stimmten 74. Der Abstimmung ging eine zum Teil emotional geführte Debatte voraus. Eine Missbilligung ist ein "politischer Tadel" ohne Konsequenzen.

Hintergrund des Missbilligungsantrags ist ein Streit über die Veröffentlichung von vertraulichen Steuerdaten des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Ralf Hillenberg (SPD), von dessen Ausschusskollegen Rainer-Michael Lehmann (FDP), des Ex-Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) sowie eines Rechtsanwalts per Pressemitteilung ohne deren Zustimmung.

Die Politiker hatten zuvor öffentlich Vorwürfe erhoben, dass bei ihnen 2004 gezielte Steuerprüfungen vorgenommen wurden, weil sie Mobbingvorwürfen in Finanzämtern nachgegangen waren. Die Oppositionsfraktionen sehen in der Veröffentlichung eine "unzulässige Machtdemonstration" der Senatsfinanzverwaltung, für die Sarrazin die politische Verantwortung übernehmen müsse. Auch wird ihm vorgeworfen, durch die einseitige Aufhebung des Steuergeheimnisses einen Beschluss des Ältestenrates missachtet zu haben. (mit ddp)

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