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Steuern: Die Pendlerpauschale soll's zügig zurückgeben

Ein Großteil der Rückerstattungen für die Pendlerpauschale 2007 soll nun automatisch ausbezahlt werden. Auch die Bearbeitung von Neuanträgen soll relativ schnell passieren.

Die Pendlerpauschale für das Jahr 2007 soll in Berlin im kommenden Frühjahr vollständig ausgezahlt werden. Die meisten Rückerstattungen würden automatisch in die Wege geleitet, sagte der Sprecher der Senatsfinanzverwaltung, Clemens Teschendorf. Er gehe davon aus, "dass das reibungslos klappt".

Den Bürgern wurde den Angaben zufolge bei der Steuererklärung 2007 angeraten, ihren Anspruch auf die Pendlerpauschale trotz der damaligen Gesetzeslage einzutragen. Teschendorf geht nun davon aus, dass die meisten Menschen dem nachgekommen sind. Ihnen werde nun einfach ein geänderter Einkommenssteuerbescheid zugestellt und das Geld ausgezahlt, fügte der Sprecher hinzu. Nachträge könnten ebenfalls schnell bearbeitet werden, wie Teschendorf betonte. Dafür müssten die Bürger lediglich eine kurze Anfrage an das zuständige Finanzamt stellen. Die 17 Ämter in Berlin würden deshalb keine personellen Veränderungen vornehmen. Auch wenn, wie Teschendorf anmerkte, Nachträge aus dem Jahr 2007 und neue Steuererklärungen von 2008 gleichzeitig bearbeitet werden müssen.

Ein durchschnittlicher Pendler, der 20 Kilometer pro Arbeitstag gefahren ist und seine Werbungskosten von 920 Euro voll ausgeschöpft hat, bekommt nach Angaben des Sprechers insgesamt 1320 Euro angerechnet, 30 Cent pro Kilometer. Allerdings würden nicht genutzte Werbungskosten mit dieser Pauschale verrechnet.

Berlin muss auf 140 Millionen verzichten

Insgesamt geht die Finanzverwaltung von rund 70 Millionen Euro aus, die als Nachzahlung für 2007 anfallen. Der gleiche Betrag gelte jeweils für die folgenden Jahre. 2009 muss das Land Berlin somit auf einen Schlag auf 140 Millionen Euro in der Haushaltskasse verzichten. Wie das finanziert werden soll, sagte Teschendorf, "müssen wir schauen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass die teilweise Abschaffung der Pendlerpauschale rechtswidrig sei. Bis zu einer Neuregelung sei die Pauschale "vorläufig" unbeschränkt ab dem ersten Kilometer zu gewähren und nicht wie bisher erst ab dem 21. Kilometer. (bvdw/ddp)

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