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Stiftungsgeld: Wanjura unter Druck

In Reinickendorf gab es grobe Verstöße bei der Spendenpraxis. Die SPD wirft der regierenden CDU eine "Kette voller Pleiten, Pech und Pannen" vor.

Von Sabine Beikler

Die Reinickendorfer Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) ist seit Monaten wegen der Spendenpraxis im Bezirksamt unter Druck. Doch offenbar ist das Bezirksamt auch mit Stiftungsgeldern nicht sachgerecht umgegangen. Mit einem Betrag von 13 500 Euro aus zwei Stiftungen wurde im Jahr 2006 eine Theateraufführung „Jedermann für Kinder“ mitfinanziert, obwohl der Stiftungszweck ein anderer ist – wie die Fachabteilung des Bezirksamtes selbst in einem Vermerk niederschrieb.

Die Theaterveranstaltung „Jedermann für Kinder“ kostete insgesamt rund 18.250 Euro. Die Stiftungsgelder für die Teilfinanzierung stammen aus der Ruth-Ismer-Stiftung und der Johanna-Nakoinz-Stiftung. „Der Stiftungszweck der Ruth-Ismer-Stiftung lautet: Das Stiftungsvermögen und die Erträge sind bestimmt für krebskranke Kinder“, steht in dem Vermerk. Im Fall der zweiten Stiftung sollen „Vermögen und Erträge Krebskranken in Berlin“ zugutekommen. Laut einer verbindlichen Vorlage des Haushaltsamtes müssen Stiftungsmittel „komplett ausschließlich und unmittelbar für diesen Zweck“ eingesetzt werden.

Die Verteilung der Stiftungsgelder soll Bezirksbürgermeisterin und Finanzstadträtin Wanjura veranlasst haben, sagen die Reinickendorfer Grünen nach Akteneinsicht. „Es ist unglaublich, dass so etwas einer Finanzstadträtin passiert“, kritisiert Grünen-Fraktionschefin Anke Petters. SPD-Fraktionschef Sascha Braun sieht den Vorgang als ein „weiteres Glied in einer Kette voller Pleiten, Pech und Pannen“ und fordert erneut Wanjuras Rücktritt. Wanjuras Anwalt Klaus Riebschläger sagte dem Tagesspiegel, ihm sei von diesen Vorwürfen nichts bekannt.

Die Grünen haben den Landesrechnungshof über den Umgang mit Stiftungsgeldern informiert. Wie berichtet, haben die Rechnungsprüfer grobe Verstöße bei der Spendenpraxis im Zuständigkeitsbereich von Wanjura festgestellt. Die Senatskanzlei hat gegen Wanjura ein teilweises Verbot der Dienstausübung verhängt. Dagegen hat die CDU-Politikerin Klage erhoben. Laut Riebschläger vereinbarten die beiden Parteien nach einem gestrigen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stillschweigen.

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