zum Hauptinhalt
BVG

© dpa

Trotz überbelasteter Gerichte: „Keine Straffreiheit für Schwarzfahrer“

Justizsenatorin Gisela von der Aue lehnt es ab, dass Schwarzfahrer ohne Strafen davonkommen. Trotzdem will sie die Gerichte entlasten.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) lehnt es ausdrücklich ab, dass notorische Schwarzfahrer straffrei davonkommen. Das stellte die Politikerin am Donnerstag in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses klar. Trotzdem sollte versucht werden, die Gerichte von tausenden Verfahren gegen Jugendliche und Erwachsene zu entlasten, die sich Leistungen der Verkehrsbetriebe erschleichen. „Dieses Problem, das wir nicht erst seit gestern kennen, nehme ich ernst“, sagte von der Aue.

Die Senatorin bestätigte im Parlament, dass die Justizverwaltung prüfe, welche verschiedenen Kategorien von Schwarzfahrern es gebe. Erst nach dieser Prüfung werde man Schlussfolgerungen ziehen, ob und wie die Gerichte, aber auch die Haftanstalten entlastet werden könnten. Möglicherweise müssten Bundesgesetze geändert werden, in diesem Fall könnte der Senat eine Bundesratsinitiative erwägen. „Aber da greife ich jetzt nicht vor, das ist alles noch völlig offen“, sagte von der Aue. Ein Drittel der Häftlinge, die in Berlin Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, sitzen nach Auskunft der Justizsenatorin wegen Schwarzfahrens ein. Die Gerichtsverfahren enden nämlich in der Regel mit Geldbußen, die die Verurteilten nicht bezahlen wollen oder können. Wie berichtet, klagen vor allem Jugendrichter darüber, dass die Schwarzfahrer-Fälle die Justiz blockieren.

Der SPD-Rechtspolitiker Fritz Felgentreu äußerte sich am Donnerstag zufrieden, dass die Justizsenatorin das chronische Schwarzfahren nicht bagatellisieren wolle. „Das Risiko darf nicht gemindert werden.“ Das Erschleichen von Fahrleistungen im öffentlichen Nahverkehr müsse strafbar bleiben, damit der „Grundgedanke der Generalprävention“ nicht außer Kraft gesetzt werde, so Felgentreu.

Nach Einschätzung des Berliner Vollzugsbeirats (BVB) sitzen sogar 60 Prozent der Ersatzfreiheitsstrafer wegen Schwarzfahrens im Gefängnis. Das betreffe vor allem kranke und sozial unterprivilegierte Menschen: Alkoholiker, Drogenabhängige und Obdachlose. Deren Inhaftierung sei „vollkommen unhaltbar“, kritisierte Olaf Heischel vom BVB-Vorstand. Schwarzfahren sei allenfalls im Bereich der Ordnungswidrigkeiten anzusiedeln. Heischel machte dann noch folgende Rechnung auf: Wer drei Mal schwarz fährt, fügt der BVG einen Schaden von derzeit 6,90 Euro zu. Wer deshalb inhaftiert wird, verursache Kosten von über 6000 Euro für die Strafverfolgung und Haft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false