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Verfassungsgericht: Berliner Wirtin jubelt über Raucher-Urteil

Ab sofort wird wieder gequalmt und gehustet: Das Bundesverfassungsgericht hat Berlins Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt. Besonders freut sich die Klägerin Sylvia Thimm, die als Wirtin der Musikkneipe "Doors" geklagt hatte. Was denken Sie? Diskutieren Sie mit!

In Berlin darf ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Karlsruher Richter machten jedoch Auflagen. Betroffene Kneipen dürften "keine zubereiteten Speisen" anbieten, sie müssten eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein. Außerdem muss die Kneipe "als Rauchergaststätte gekennzeichnet" sein.

Das Gericht erklärte das in Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen für verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen waren damit erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze aus Berlin und Baden-Württemberg verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.

Übergangsfrist für eine Neuregelung

Sylvia Thimm, die klagende Berliner Wirtin, reagierte mit "großer Freude" auf ihren Erfolg gegen das Rauchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht. "Ich habe mit diesem Urteil gerechnet, dass das Rauchen in Einraum-Eckkneipen wieder erlaubt wird", sagte Thimm am Mittwoch. "Bundesweit gab es schon so viele Ausnahmen vom generellen Rauchverbot, dass Berlin in seinem Nichtraucherschutzgesetz einfach nachbessern musste", sagte die 45-jährige Wirtin der Musikkneipe "Doors".

"Wenn es ein bundesweites generelles Rauchverbot in Restaurants und Kneipen gegeben hätte, dann hätte ich das auch mitgemacht, weil es dann keine Wettbewerbsverzerrung zu Kneipen mit abgetrennten Raucherräumen gegeben hätte", betonte Thimm, die bei der Verhandlung in Karlsruhe anwesend war. So sei sie aber in ihrer Existenz bedroht gewesen, da ihre Gäste überwiegend Raucher seien. "Heute Abend feiern wir ein großes Fest im "Doors". Meine Tochter hat schon Schilder gebastelt "Raucherkneipe" und "Eintritt erst ab 18 Jahren", um die Auflagen des Gerichts zu erfüllen", sagte Thimm.

Das Verfassungsgericht gewährte Berlin zwar eine Übergangsfrist für eine Neuregelung bis 31. Dezember 2009. Um für die Betreiber kleiner Kneipen aber "existenzielle Nachteile" zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht bis zur Neuregelung aber auch die "getränkegeprägte Kleingastronomie" - also die Eckkneipen - zur Ausnahme vom Rauchverbot erklärt.

IHK und CDU begrüßen das Urteil

Der Erste Senat betonte jedoch, dass Berlin und Baden-Württemberg bei ihrer geforderten Neuregelung auch "ein striktes Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen verhängen" dürften. Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut. Habe sich der Gesetzgeber aber wie in Baden-Württemberg, Berlin und in den meisten anderen Bundesländern für ein weniger strenges Schutzkonzept entscheiden, müssten die Ausnahmen auch "folgerichtig" sein.

Die IHK Berlin hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als unternehmerfreundlich begrüßt. "Die Wirte in Einraumkneipen brauchen nun wegen eines Rauchverbots nicht mehr um ihre Existenz bangen", erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter. Die Karlsruher Richter hätten eine eindeutige Entscheidung zugunsten der Freiheit der Berufsausübung getroffen. Wiesenhütter forderte den Senat auf, das Nichtraucherschutzgesetz nunmehr schnellstens zu ändern und erhobene Bußgelder sofort zurückzuzahlen.

Die Berliner CDU sieht sich mit dem Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Landeschef Ingo Schmitt erklärte, die CDU habe sich frühzeitig für ein Wahlrecht der Wirte für oder gegen das Rauchen in Ein-Raum-Gaststätten eingesetzt. Der Berliner Senat hingegen sei mit seinen "unpraktikablen und bürokratischen Verboten" gescheitert. (ho/jg/ddp)

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