zum Hauptinhalt

Vernachlässigung: Mehr Kinderschutz – doch Verzicht auf Zwang

Der Fall erregte vor genau einem Jahr großes Aufsehen: vier Kinder, acht bis zwölf Jahre alt, lebten in Prenzlauer Berg fast ein Jahr auf sich allein gestellt in einer völlig vermüllten Wohnung, während ihre Mutter sich nur ab und zu blicken ließ. Nun will der Senat Konsequenzen ziehen: Wer mit dem Baby nicht zum Arzt geht, bekommt Besuch vom Amt.

Nun hat ein Familiengericht der Mutter das Sorgerecht entzogen, die ihre vier Kinder vernachlässigt hatte. „Die Zusammenarbeit mit der Mutter gestaltete sich sehr schwierig“, sagte die Pankower Jugendamtsleiterin Judith Pfennig.

Nach fast einem Jahr im Heim leben die Kinder nun in einer „familienähnlichen Erziehungswohngruppe“, sagte Pfennig. Die Geschwister besuchen weiterhin ihre Schule. Immer noch sei das Ziel, dass die Kinder irgendwann wieder in die Wohnung der Mutter – oder in die des getrennt lebenden Vaters zurückkehren können.

Der spektakuläre Fall von Vernachlässigung hatte Signalwirkung: Das Netzwerk Kinderschutz wurde im Februar 2007 vom Senat verabschiedet. Gestern stellte der Senat zudem ein Kinderschutzgesetz vor. Das sieht schriftliche Einladungen für Eltern vor, die nicht an den kinderärztlichen Untersuchungen teilnehmen, teilte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) mit. Mit einem speziellen Screening-Verfahren in Zusammenarbeit mit der Charité wolle man jene Eltern erfassen, die mit ihren Kindern einen Kinderarzt aufsuchen – und registriere damit automatisch diejenigen, die eben nicht an den so genannten U1 bis U9 teilnehmen.

Der Senat hatte monatelang von „verpflichtenden“ Früherkennungsuntersuchungen gesprochen. Dies ist aber rechtlich nicht möglich. Die nun weichere Variante greife nicht in das Grundgesetz ein. Damit folgt Berlin vier weiteren Bundesländern, die dieses Modell gesetzlich bereits beschlossen haben. Bisher ist Schleswig-Holstein aber das einzige, das mit seinem „Einladungs- und Erinnerungswesen“ schon gestartet ist. Rund 75 Prozent der Berliner Eltern lassen ihre Kinder untersuchen; je nach Bezirk schwanke die Zahl aber zwischen 64 und 84 Prozent, sagt Lompscher. Man will vor allem werdende Mütter besser erreichen, um präventiv Kinderverwahrlosung und Misshandlung zu verhindern. Ein Fragebogen liegt seit kurzem überall in Gynäkologiepraxen und Schwangerenberatungsstellen aus und sei leicht auszufüllen. Darin gibt die Mutter ihre Daten an und beantwortet Fragen rund um Partnerschaft und Schwangerschaft – freiwillig.

Wenn Eltern nicht auf die Einladungen zur Untersuchung reagieren, müssen sie künftig mit dem Besuch eines Sozialarbeiters rechnen. Dafür will der Senat mehr Stellen schaffen. In welchem Umfang, konnte die Gesundheitssenatorin gestern nicht sagen. Lompscher rechnet damit, dass das Gesetz ab Januar 2009 gilt.

Bei der „Hotline Kinderschutz“ (Rufnummer 610066) sind seit dem Start vor fast einem Jahr 942 Meldungen eingegangen, die insgesamt 1371 Kinder betrafen. sagt Beate Köhn, Sprecherin der Krisenrufnummer. In 574 Fällen entschieden die Mitarbeiter des Krisentelefons, sofort das Jugendamt zu informieren.

Beate Köhn sagt, dass nicht nur durch das Netzwerk Kinderschutz, sondern auch dadurch, dass Familienrichter nun schneller eingreifen dürfen (siehe Kasten) sinnvolle Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden. „Ich halte das Konzept des Netzwerkes für richtig, allerdings muss es aber auch mit genügend Stellen bei den Jugendämtern unterfüttert werden“, betont Köhn.

Kritischer sieht dies die Pankower Jugendamtsleiterin Judith Pfennig. Sie nennt das Netzwerk ein „Placebo“. Denn die zwei zusätzlichen Stellen in den Jugendämtern, die jeder Bezirk erhalten sollte, „müssen aus dem Stellenpool genommen werden“. Das bedeutet: Die meisten Bezirke, so wie Pankow, hätten bislang allenfalls eine der beiden Stellen besetzen können, „da es schwierig ist, qualifiziertes Personal für diese Arbeit zu finden“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false