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Verwaltung: Ausschreibung auch für Spitzenposten

Ein neues Gesetz soll die Chancen von Frauen auf Führungspositionen in der Verwaltung und landeseigenen Unternehmen verbessern.

Anfang März will Frauensenator Harald Wolf (Linke) seinen Entwurf für das geänderte Landesgleichstellungsgesetz in den Senat bringen. Darin soll festgelegt werden, dass Personalberater, die bei der Suche nach Führungskräften eingeschaltet werden, verpflichtet werden, auch ernsthaft nach weiblichen Kandidatinnen zu suchen. Zudem sollen die zu besetzenden Stellen grundsätzlich ausgeschrieben werden. Gelten soll die Ausschreibungspflicht wie bisher für den gehobenen Dienst ab der Besoldungsgruppe A 9 für den gehobenen Dienst sowie für Vorstände und Geschäftsführer in den landeseigenen Betrieben.

So steht es zwar auch bisher im Prinzip schon im Gesetz, doch trotzdem wurde 2008 ein Vorstandsposten bei der BVG mit dem Finanzvorstand Henrik Falk ohne Ausschreibung besetzt. Nach heftiger Kritik an diesem Verfahren soll das Gesetz jetzt so geändert werden, dass die Vorschriften nicht uminterpretiert werden können.

Wolfs Entwurf muss anschließend vom Abgeordnetenhaus als Gesetz beschlossen werden. Dort gibt es vor allem in der SPD Stimmen, denen der Vorschlag von Wolf nicht weit genug geht. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen hatte Mitte Januar einen eigenen Entwurf vorgestellt.

Angewendet werden soll die Ausschreibungspflicht und die verbindliche Vorgabe für Personalberater, nach Frauen zu suchen, jetzt zum ersten Mal bei der Neubesetzung im BVG-Vorstand. Der Vertrag mit dem jetzigen Chef Andreas Sturmowski läuft im Oktober aus und wird nicht verlängert. kt/lvt

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