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Volksabstimmungsgesetz: Spender sollen ab 10 000 Euro bekannt sein

SPD, FDP, Linke und Grüne wollen mehr Transparenz. Private Spenden für ein Volksbegehren sollen schon ab 10.000 Euro offengelegt werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Für den Vorschlag des Innensenators Ehrhart Körting, der vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit unterstützt wird, zeichnet sich eine breite Mehrheit ab. SPD, Linke, Grüne und FDP sind dafür, das Volksabstimmungsgesetz entsprechend zu ändern. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christian Gaebler stellte eine Reform des Abstimmungsgesetzes für 2010 in Aussicht. Bisher müssen die Träger von Volksbegehren Spenden erst ab einer Gesamtsumme von 50 000 Euro veröffentlichen.

Der bundesweit agierende Verein „Mehr Demokratie“ unterstützt den geplanten „Vorstoß im Sinne der Transparenz“. Die Bürger sollten wissen, wer finanziell hinter einem Volksbegehren stecke, sagte Vorstandsmitglied Michael Efler. Senator Körting plädierte schon am 19. März im Parlament für eine Anpassung der Offenlegungspflicht an das Parteiengesetz, zumal Volksentscheide nach den bisherigen Erfahrungen stark parteipolitisch geprägt seien. Und das Spendenverbot für öffentlich-rechtliche Körperschaften, einschließlich der Kirchen, sollte auch für Volksbegehren gelten. Wowereit forderte in einem „taz“-Interview sogar eine Veröffentlichung aller Spenden. Zum Vergleich: In Hamburg liegt die Schwelle bei 2 500 Euro.

Nach Einschätzung des Linken-Landeschefs Klaus Lederer werden viele Volksbegehren durch „machtvolle gesellschaftliche Akteure“ geprägt. „Wissen zu wollen, wer dahintersteht, ist legitim.“ Lederer warf der Initiative Pro Reli vor, Informationen über Spender zu verweigern. Bis heute sei auch nicht bekannt, wer das Volksbegehren zu Tempelhof finanziert habe. Die FDP-Fraktion sei „grundsätzlich aufgeschlossen“ gegenüber einer Senkung der Offenlegungsschwelle, sagte ein Sprecher. Dies dürfe aber nicht mit einem Übermaß an Bürokratie für die Spender verbunden sein. Der Grünen-Abgeordnete Benedict Lux ist für eine Offenlegungspflicht ab 10 000 Euro und ein Spendenverbot öffentlich-rechtlicher Einrichtungen. Nur der CDU-Rechtsexperte Andreas Gram hielt dagegen und warf Wowereit vor, er unterstelle Pro Reli eine Finanzierung aus dubiosen Quellen. Das sei schäbig.

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