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Wohnungsbau: Berlin verklagt Bund auf Millionen-Zahlung

Bund lehnt Bürgschaftsverpflichtungen ab: Die Bundesregierung will den sozialen Wohnungsbau in Berlin nicht länger fördern. Der Senat will sich das nicht bieten lassen.

Der Berliner Senat zieht im Streit um den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus gegen die Bundesregierung vor Gericht. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf die Klageschrift des Landes Berlin, die dem Blatt vorliegt. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wolle in einem Musterprozess gegen Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) durchsetzen, dass die Bundesregierung ihre Bürgschaftsverpflichtungen erfüllt, wenn Wohnungsunternehmen wegen des Berliner Förderstopps Insolvenz anmelden müssen.

Dabei geht es dem Bericht zufolge um bis zu 450 Millionen Euro. So hoch sei die Summe der Bürgschaften, die die Bundesregierung für die Berliner Sozialwohnungen übernommen hat. Sie lehnt es bisher ab, für die Bürgschaftsverpflichtungen aufzukommen und argumentiert, diese seien nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung der Sozialwohnungen gegeben worden. Diese Bedingung sei mit dem Förderstopp des Senats aber nicht mehr erfüllt. Ende Juni hat die Senatsfinanzverwaltung beim Landgericht Berlin die Klage gegen den Bund eingereicht.

Der Konflikt geht auf eine Senatsentscheidung von 2003 zurück, in der beschlossen wurde, Sozialwohnungen nach Ablauf einer 15-jährigen Förderung nicht für weitere 15 Jahre zu subventionieren. "Wir gehen davon aus, dass wir uns mit unserer Rechtsauffassung durchsetzen", sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen, Kristina Tschenett, der Zeitung. Die Senatsverwaltung rechne jedoch nicht damit, dass die Bürgschaftssumme von 450 Millionen Euro komplett fällig werde. (dm/ddp)

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