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Zu früh in Pension: Innensenator geht gegen Drückeberger unter Beamten vor

Schlechte Zeiten für Drückeberger unter den Beamten: Der Senat will Frühestpensionären ans Geld. Das Beamtenrecht soll geändert werden.

Angekündigt hat er es schon mehrfach – jetzt will Innensenator Ehrhart Körting den Frühestpensionären die Bezüge kürzen. Körtings Sprecherin Nicola Rothermel bestätigte am Sonntag, dass Körting im kommenden Jahr das Beamtenrecht reformieren will. Anrechnungszeiten für Beamte, die frühzeitig in den Ruhestand gehen, sollen verkürzt werden. Im Klartext: Wer nach nur fünf Jahren als Beamter dienstunfähig wird, soll nicht mehr gleich den Anspruch auf die Mindestversorgung von 1226 Euro haben. Ausnahmen soll es nur für Beamte geben, die im Dienst schwer verletzt werden und deshalb in Pension gehen, Polizisten und Feuerwehrleute beispielsweise.

Wenn die Anrechnungszeiten für die Frühest-Pensionäre kürzer werden, sinkt die Pension. Frühpensionierte Beamte sollten bei der Berechnung ihrer Ruhestandsbezüge nicht mehr Jahrzehnte sozusagen geschenkt bekommen, in denen sie gar nicht arbeiten, so Rothermel. Das sei in der Privatwirtschaft nicht anders.

Der Landesrechnungshof hat den Senat und das Abgeordnetenhaus schon mehrfach zur Lösung des Problems aufgefordert. Zuletzt 2007 hatten die Rechnungsprüfer in ihrem Ergebnisbericht moniert, die Zahl der Frühestpensionäre sei seit 1999 deutlich gestiegen. Im selben Jahr waren 35 Beamte frühpensioniert worden, die höchstens 40 Jahre alt waren. In den Jahren zuvor lag die Quote der Frühpensionierten noch deutlich höher, bis zu 102 Beamte ließen sich als Jung-Pensionäre dienstunfähig schreiben. Oft waren es Vollzugsbeamte der Polizei und der Justiz, die ihre Arbeit nicht mehr machen konnten. Psychische Erkrankungen wurden besonders oft zur Begründung angeführt. Dazu gehörten plötzliche Grün-Allergien, ausgelöst von der Farbe des Polizeiuniformrocks, ebenso wie Gitterphobien unter Beamten im Strafvollzug.

2007 hielt der Senat den Rechnungsprüfern noch entgegen, er habe für Änderungen kaum Spielraum. Das Verfassungsgericht billige auch Frühpensionierten einen angemessenen Lebensunterhalt zu. Zudem sprachen nach Ansicht des Senats rechtliche Gründe dagegen, die Betroffenen mit ihren Attesten und Gutachten zum Amtsarzt zu schicken.

Das ist inzwischen offenbar schon anders. Wer frühpensioniert werden wolle, müsse auch zum Amtsarzt, sagt Nicola Rothermel. Im Abgeordnetenhaus sehen die Fachleute einer Reform gespannt entgegen. Gut, dass Körting das Thema anpacke, sagt der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann. Er empfiehlt, auch darüber nachzudenken, wie Frühestpensionierungen überhaupt vermieden werden könnten. Dazu müsse der Dienst stärker auf Faktoren wie Stress, Schichtarbeit und Dauer-Konfrontation evaluiert werden. Möglich sei aber auch, einen Gitter-Phobiker aus dem Vollzugsdienst im Gefängnis ins Gericht versetzen und Aktenwagen schieben zu lassen. Björn Jotzo von der FDP-Fraktion lobte Körting dafür, dass er jetzt darangehe, das Ärgernis Frühestpensionierung zu beseitigen. wvb.

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