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Berlin: Landgerichts-Prozess: Marokkaner als angebliche Artisten eingeschleust

Mit Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten, endete am Donnerstag vor dem Landgericht ein Prozess um gewerbsmäßigen Verstoß gegen die Ausländergesetze. Der 61-jährige Pensionär Klaus-Peter G.

Mit Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten, endete am Donnerstag vor dem Landgericht ein Prozess um gewerbsmäßigen Verstoß gegen die Ausländergesetze. Der 61-jährige Pensionär Klaus-Peter G. war angeklagt, gemeinsam mit zwei marokkanischen Statsbürgern im vergangenen Jahr 46 einreisewillige Marokkaner illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatten sie die Männer zu diesem Zweck mit gefälschten Arbeitsverträgen von Zirkusunternehmen ausgestattet.Die nachgemachten Arbeitsverträge mussten die Ausreisewilligen bei der deutschen Botschaft in Rabat vorweisen, um ein Visum zu erlangen. Obendrein wurden die Arbeiter und Bauern von den Angeklagten angehalten anzugeben, dass sie Artisten seien. Laut Anklage sollen die Angeschuldigten von den Marokkanern für die Schleusungen 6000 bis 8000 Mark erhalten haben.

Im Verlauf des Verfahrens ließ sich jedoch weder diese Summe noch das ursprüngliche angeklagte Vorgehen der drei als Bande aufrecht halten. Glaubhaft versicherte Klaus-Peter G., dass es ihm nie darum gegangen sei sich zu bereichern. Vielmehr habe er kleinen Zirkusbetrieben helfen wollen, an Arbeitskräfte zu kommen. Der ehemalige Sonderschullehrer hatte sich nach seiner Pensionierung bei Kleinzirkussen sozial engagiert und dort Kinder unterrichtet. Immer häufiger sei er von verschiedenen Zirkusdirektoren auch zu organisatorischen Aufgaben herangezogen worden. Dabei sei er immer wieder mit den ökonomischen Nöten dieser Unternehmen konfrontiert worden. Weil viele der Zirkusse nicht einmal in der Lage gewesen seien, die dringend notwendigen Arbeitskräfte anzuheuern, weil in Deutschland keiner für 800 bis 1000 Mark arbeiten wollte, sei er auf die Idee mit den Marokkanern gekommen.

Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten ihre Geständigkeit zu Gute, ohne die der Prozess wesentlich länger gedauert hätte. Ursprünglich waren sechs Verhandlungstage vorgesehen.

mura

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