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Berlin: Landowsky soll für den Schaden zahlen

BerlinHyp verklagt ehemaligen Vorstand wegen pflichtwidriger Kreditvergabe an die Immobilienfirma Aubis

Von Werner van Bebber

und Ralf Schönball

Klaus Landowsky muss der BerlinHyp womöglich Schadenersatz leisten. Die Bank habe am 31. März Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, bestätigte Gerichtssprecherin Ilonas Wiese am gestrigen Montag. Die Klage richte sich nicht allein gegen Landowsky, sondern auch gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack und Theo Schroth. In der Klageschrift wirft die BerlinHyp ihren früheren Managern vor, bei der Vergabe von Krediten an die Immobilienfirma Aubis pflichtwidrig vorgegangen zu sein.

Die Firma Aubis hatte von der Bank rund 300 Millionen Euro bekommen und in den Kauf von ostdeutschen Plattenbauten investiert. 14000 Wohnungen gehörten zum Immobilienbestand der Aubis-Chefs Klaus Hermann Wienhold und Christian Neuling – beide ehemalige Berliner CDU-Politiker –, als Aubis in finanzielle Schwierigkeiten geriet. 1997 half die BerlinHyp der Aubis aus größeren Geldproblemen, doch 1999 brach das Reich aus Plattenbauten zusammen. Weil die Wohnungen allerdings weniger wert waren, als die Bank annahm, entstand der BerlinHyp ein Schaden, der Ende 2000 auf damals 210 Millionen Mark beziffert wurde. So hoch ist die Summe allerdings nicht, für die Landowsky und die drei anderen ehemaligen Bank-Manager haften sollen.

Die Schadenersatzklage der Kanzlei Clifford Chance Pünder beläuft sich allerdings auf die vergleichsweise geringe Summe von fünf Millionen Euro. Das begrenzt die Prozesskosten – eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall der Niederlage. Ein Gutachten, das die Bank bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC in Auftrag gegeben hatte, war im Dezember 2002 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kreditvergabe an Aubis rechtswidrig gewesen sei.

Die zunächst mit der Prüfung einer Klage beauftragte Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hatte die Aussichten auf eine erfolgreiche Schadenersatzklage als gering eingeschätzt.

Bislang hatten die Rechtsanwälte der Bankgesellschaft Berlin wenig Erfolg vor Gericht. Insgesamt zehn Prozesse von ehemaligen Topmanagern der Immobilientöchter des Konzerns gingen für die Bank verloren. Die geschassten Manager hatten sich gegen ihre fristlose Kündigung vor Gericht gewehrt und Recht bekommen. Begründet hatten die Rechtsanwälte der Bankgesellschaft den Rauswurf der Manager damit, dass diese einen der umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft vor einer Notlage bewahren wollten, indem sie die finanziellen Verpflichtungen auf das Risiko der Bank übernahmen. An der als „Prominenten-Fonds“ kritisierten Anlage hatten sich Politiker und Bankvorstände beteiligt, die ohne diese Rettungsmaßnahme einen Teil der in Aussicht gestellten Erträge verloren hätten.

Bei einer weiteren Schadenersatzklage, bei der es um 36 Millionen Euro und die Haftung von Managern für Geschäfte mit Immobilienfonds geht, soll im Mai eine erste Teilentscheidung fallen.

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