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Berlin: Landowsky und die Macht (Kommentar)

Man könnte sagen: Ende gut, alles gut. Doch was sich die Fraktionen im einjährigen verbissenen Gezerre um die turnusmäßige Neuwahl von fünf der neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes geleistet haben, ist ein Skandal.

Man könnte sagen: Ende gut, alles gut. Doch was sich die Fraktionen im einjährigen verbissenen Gezerre um die turnusmäßige Neuwahl von fünf der neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes geleistet haben, ist ein Skandal. Man kann sich nur wundern, dass scheidende Verfassungsrichter, deren reguläre Frist bereits seit dem 26. März 1999 um ist, nicht längst aus Selbstachtung ihre Ämter niedergelegt haben. Gewiss darf man über die Eignung von Personen zum Verfassungsrichter streiten, aber nicht aus parteipolitischem Kalkül. Vom Proporz ist im Gesetz auch mit keinem Wort die Rede. Die Parteien haben das höchste Berliner Gericht offenbar mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verwechselt, allen voran CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky. Ihm geht es wie überall um nichts als die Macht. Für den Verzicht auf die CDU-Dominanz im Verfassungsgericht hat er ein ganzes Jahr gebraucht. Zu besichtigen sind die Scherbenhaufen. Die Würde der Verfassungshüter wurde mit Füßen getreten, ihre Funktion missachtet. Wie kommen Politiker zu diesem ungeniert rüden Spiel? Finanzgerichtspräsident Herbert Bültmann, der angewidert seine Bereitschaft zur Kandidatur zurückzog, las ihnen zu Recht die Leviten.

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