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Berlin: Landowskys Erfolg vor Gericht erregt die Gemüter Klage der Bankgesellschaft

auf Schadensersatz abgewiesen

Das erneute juristische Desaster der Bankgesellschaft in ihrem Feldzug gegen frühere Topmanager des Konzerns hat zu heftigen Reaktionen geführt. Der frühere Chef des Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre, Klaus Uwe Benneter, sagte zur Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen Klaus Landowsky durch das Landgericht: „Der spezifische Beitrag jedes Einzelnen an dem Desaster bei der Bankgesellschaft ist schwer nachzuweisen, weil sich alle in dieser Truppe gegenseitig absichern.“

Das Gericht hatte am Mittwoch eine Klage der zur Bankgesellschaft gehörenden Berlin-Hyp zurückgewiesen. Das Geldhaus hatte Klaus Landowsky, Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack und Theo Schroth vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten an die Firma Aubis ihre Pflichten verletzt zu haben. Als die Aubis in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, übernahm die Bank die Immobilien und musste bislang 81 Millionen Euro ihres Kredit-Engagement abschreiben. Ein Teil der Plattenbauten wurde auch in die Fonds der Bankgesellschaft übernommen und verursachen dort Verluste, für die das Land Berlin aufkommen muss.

Für diesen Millionenschaden will heute jedoch keiner der früheren Vorstände mehr verantwortlich sein. Auch das Landgericht tut sich schwer damit, einzelnen Vorständen neben Landowsky einen konkret bezifferten Schaden zuzuschreiben. „Diese Beweisführung ist auch schwierig“, sagt Benneter. Bisher sei es nicht gelungen, Informanten „rauszubrechen“ aus dem Schweigekartell.

Ein schlechtes Vorzeichen für weitere Verfahren gegen frühere Bankmanager will Ex-Justizsenator Wieland in der Landgerichtsentscheidung nicht erkennen: „Schlimmer wäre es gewesen, die Klage gar nicht zu erheben.“ Das ganze Abgeordnetenhaus sei sich einig gewesen über die Notwendigkeit der Verfolgung straf- und zivilrechtlicher Ansprüche. Klaus Landowsky sagte zu dem Urteil: „Es bestätigt mich in meiner Auffassung, dass es weder zivilrechtlich noch straftrechtlich relevante Vorwürfe gegen mich gibt.“ Dass er im Zusammenhang mit der Zivilklage 48000 Euro von der Bank erstreiten konnte, bezeichnet Landowsky als „Arabeske“. Es handele sich um alte finanzielle Ansprüche an die Bank. Er habe sie eigentlich nicht geltend machen wollen, sich aber umentschieden, als die Bank ihn verklagte.

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