zum Hauptinhalt

Berlin: Langzeitarbeitslose: Mieterverein warnt vor Umzugsdruck

Durch die Hartz IV-Reform gelten für die Mieten gleiche Bedingungen wie bei Sozialhilfeempfängern

Berlins Langzeitarbeitslose sind verunsichert. Viele fragen sich: Werde ich meine Miete künftig noch zahlen können? Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins sieht ein Umzugskarussell auf die Stadt zukommen: Die Rede ist von den Auswirkungen der Arbeitsmarktreform Hartz IV auf den Wohnungsmarkt. Ab dem kommenden Jahr werden Langzeitarbeitslose wie Sozialhilfeempfänger behandelt, wenn es um Zuschüsse für ihre Mietwohnung geht. Darüber hinaus sollen die Mieten für 34000 Berliner Sozialwohnungen angehoben werden.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte die Kritik an Hartz IV scharf zurückgewiesen: „Ich weiß nicht, was einem noch alles einfallen kann, um Menschen in Angst und Schrecken zu jagen.“ Hartmann Vetter von Berliner Mieterverein kontert: „Das ist unmöglich, was er da gesagt hat.“ Der Hauptgeschäftsführer des Mietervereins weiter: „Da wird politisch entschieden, was zu tun ist, und kurz vor der Umsetzung heißt es dann, war alles nicht so gemeint.“ Vetter ist sicher: „Im Vollzug wird es dann aber so kommen.“ Und das bedeute für die Betroffenen einen „enormen Druck“, die Wohnung zu wechseln.

Noch sind die Ausführungsvorschriften für Berlin im Hinblick auf die Wohnzuschüsse der Hartz IV-Reform nicht ausgearbeitet. Es läuft aber nach Angaben einer Sprecherin der Sozialverwaltung alles darauf hinaus, dass die Grenzen für angemessenen Wohnraum von Langzeitarbeitslosen nicht wesentlich von jenen abweichen, die derzeit für Sozialhilfeempfänger gelten. Werden diese Richtwerte übernommen (siehe nebenstehender Kasten), sieht es für viele Langzeitarbeitslose bitter aus. Hartmann Vetter sagt mit Blick auf Clements Äußerung: „Noch wird der Versuch unternommen, die Auswirkungen zu bagatellisieren.“

Martina Schmiedhofer, Sozialstadträtin der Grünen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, weist auf den Ermessensspielraum hin: „Ich hoffe, dass es möglich sein wird, Einzelfälle zu prüfen.“ Sie glaubt, dass Überschreitungen der Richtwerte von 50 Euro pro Monat hinzunehmen seien, vor allem, wenn die Kosten eines Umzugs gegengerechnet würden. Diese müssen in der Regel auch die Ämter tragen. Zu weit gehe aber, wenn die Richtwerte um monatlich 100 bis 200 Euro überschritten würden. „Thilo Sarrazin wird dafür sorgen, dass wir nicht zu viele Ausnahmen machen können“, sagt die Stadträtin weiter.

Für wen aber wird ein Umzug zumutbar sein? „Von einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern, die jeweils in ihre Kitas und Schulen eingebunden sind, werden wir sicherlich nicht erwarten, dass sie umzieht“, sagt Schmiedhofer. Generell sei es aber für die Empfänger von Arbeitslosengeld II zumutbar, ihre angestammte Wohnung zu verlassen, und an billige Randlagen der Stadt zu wechseln. Die Ausführungsvorschriften für Sozialhilfeempfänger schreiben auch hier genau vor, für wen ein Umzug unzumutbar ist: Für Menschen mit schwerer Krankheit oder Behinderung, für Hilfeempfänger, die älter als 65 sind und schon lange in ihrer Wohnung leben, und für Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern.

Mieterverein und Sozialverwaltung sprechen derzeit über Übergangsfristen und Spielräume. „Rund 160000 Langzeitarbeitslose sind von Hartz IV betroffen“, sagt Hartmann Vetter. Der Berliner Wohnungsmarkt bietet seiner Ansicht nach aber ausreichend billige Wohnungen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false