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Berlin: Lebenslänglich nach Doppelmord verlangt Besondere Schwere der Tat: Oliver A. soll nie wieder raus

Immer wieder hatte sich Oliver A. auf eine Bluttat im Rausch berufen, auf Erinnerungslücken und darauf, dass er sich das Geschehen nicht erklären könne.

Immer wieder hatte sich Oliver A. auf eine Bluttat im Rausch berufen, auf Erinnerungslücken und darauf, dass er sich das Geschehen nicht erklären könne. Für den Staatsanwalt aber gibt es eine Erklärung: „Wir haben es mit einem Täter zu tun, der offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zu Gewalt hat.“ Der Ankläger forderte gestern im Prozess um den Doppelmord in einem Einfamilienhaus in Weißensee lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und die Unterbringung des 32-Jährigen in einer Entziehungsanstalt. Sollte das Landgericht diesem Antrag folgen, hätte Oliver A. kaum eine Chance, je wieder aus dem Gefängnis entlassen zu werden.

Oliver A. soll am frühen Morgen des 10. August 2002 eine damals 16-Jährige bis ins Elternhaus im Bundenbacher Weg verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie ihn möglicherweise an seine ehemalige Freundin erinnerte. Er stieg durch ein Fenster des ihm unbekannten Hauses ein. Im Halbschlaf hörte die Mutter Bärbel R. das Knarren einer Diele und glaubte, dass ihre Tochter endlich nach Hause gekommen sei. Auf dem Weg zur Küche aber stand sie plötzlich einem fremden Mann gegenüber.

In diesem Moment sei dem mehrfach vorbestraften Angeklagten wahrscheinlich eingefallen, dass er unter Bewährung stand, sagte Staatsanwalt Michael von Hagen. Oliver A. sei „zornig“ geworden und habe massiv und mit Wucht mit einem Küchenmesser zugestochen. Erst auf Bärbel R., dann auf ihren Ehemann Günter R., der für ihn ein „Hindernis“ gewesen sei. Der 63-jährige Bauunternehmer starb am Tatort, seine 42 Jahre alte Frau drei Monate später.

Auch wenn Oliver A. angetrunken war, sei das kein Grund für eine Strafmilderung, sagte der Staatsanwalt: „Er wusste, dass er unter Alkohol und Drogen in bestimmten Situationen zornig, brutal und gewalttätig wird.“ In einer Straßenbahn hatte er einmal ältere Leute angegriffen. Mit 25 erschlug er im Vollrausch einen Zechkumpan und bekam dafür viereinhalb Jahre Haft. Als er in das Haus eindrang, stand er noch unter Bewährung. „Gewalt und Folgen der Gewalt haben sich von Tat zu Tat gesteigert“, sagte von Hagen, der auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragte. Die Allgemeinheit habe ein Recht darauf, vor einem solchen Täter auf Dauer geschützt zu werden. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Für Oliver A. habe eine „hochgradig affektive Situation“ bestanden, sagte seine Anwältin und verlangte eine „angemessene Freiheitsstrafe“. Das Urteil wird voraussichtlich am 26. März verkündet.

Kerstin Gehrke

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