zum Hauptinhalt
Der wegen Mordes angeklagte Hamdi H. steht am 27. Februar 2017 neben seinen Verteidigern in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Berlin.

© AFP/ Gregor Fischer

Update

Lebenslang für Ku'damm-Raser: So äußern sich Parteien und Gewerkschaften zu dem Urteil

Erstmals sind zwei Raser nach einem illegalen Autorennen des Mordes schuldig gesprochen worden. Parteien und Gewerkschaften bewerteten das Urteil überwiegend positiv. In der AfD gibt es Kontroversen.

Erstmals sind in Deutschland zwei Raser nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Montagvormittag lebenslange Freiheitsstrafen gegen Hamdi H. und Marvin N. - die beiden als Ku’damm-Raser bekannt gewordenen Sportwagenfahrer. Parteien und Gewerkschaften bewerteten das Urteil überwiegend positiv.

Geisel: "Urteil der Justiz ist ein wichtiges Signal"

Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte am Montag: "Das Urteil der Justiz ist ein wichtiges Signal". Auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, wertete die Entscheidung der Richter positiv: "Richtiges Urteil: Wer in der Innenstadt Autorennen veranstaltet, nimmt mindestens billigend in Kauf, dass Menschen sterben", teilte er über Twitter mit.

Paul Fresdorf, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP nannte das Urteil gegenüber der "Berliner Zeitung" eine "historische Entscheidung". Der Rechtsstaat müsse hier Grenzen aufzeigen. „Die persönliche Freiheit endet da, wo sie die Anderer einschränkt“, so Fresdorf weiter.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Abweichende Stimmen waren aus der AfD zu hören. Am Montagnachmittag äußerte sich der Berliner AfD-Abgeordnete Andreas Wild über den Kurznachrichtendienst Twitter zu dem Urteil – und zeigte Unverständnis. "Mord ist Quatsch. Totschlag möglicherweise, am ehesten fahrlässige Tötung", schrieb Wild. Zur Länge der Haft schrieb der Abgeordnete: "Lebenslang ist völlig aus dem Rahmen".

AfD-Fraktion distanziert sich von Wilds Äußerung

Wenig später erläuterte Wild über Twitter seine Einschätzung: "Die jungen Männer haben verantwortungslos gehandelt, aber nicht mit Vorsatz. Jemanden in der U-Bahn die Treppe runtertreten, das ist Vorsatz", so Wild. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte der AfD-Abgeordnete: "Einen Vorsatz zu töten halte ich für absurd. Es ist mir ein Rätsel, wie die Richter zu diesem Urteil kommen." Eine Freiheitsstrafe müsse es geben, aber nicht in dieser Höhe, so Wild.

Die AfD-Fraktion legte am Dienstag Wert auf die Feststellung, Wild gebe "ganz und gar nicht die Meinung der Fraktion" wider. Für sie hatte Fraktionsvize Karsten Woldeit das Urteil begrüßt: „Wer mit Geschwindigkeiten weit jenseits des Erlaubten durch Städte rast, nimmt für seinen „Thrill“ den Tod von Unbeteiligten zumindest billigend in Kauf. Das Gericht hat hier zutreffend bedingten Vorsatz und niedere Beweggründe der Täter erkannt und entsprechend wegen Mordes verurteilt."

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

"Richtungsweisendes Signal"

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil des Landgerichts Berlin. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte: "Das Urteil ist ein deutliches Zeichen an alle diejenigen, die glauben, aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden zu dürfen". Es zeige auch, dass die Justiz bereit und in der Lage sei, deutliche Strafen zu verhängen und die generalpräventive Wirkung von Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Die Gewerkschaft der Polizei wertete das Urteil als "richtungsweisendes Signal" für Teilnehmer illegaler Autorennen. „Seit Jahren schon betonen wir, dass diese Rennen eine Gefahr für die Allgemeinheit sind, bei denen immer wieder Unbeteiligte, ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, rücksichtslos gefährdet werden", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow nach dem Richterspruch.

Die Richter waren davon ausgegangen, dass die 28- und 25-Jährigen tödliche Folgen bei der Raserei in der City West mit bis zu 170 Stundenkilometern billigend in Kauf nahmen – um das „Stechen“ zu gewinnen. Auch um den Preis eines Toten. Bislang endeten ähnlichen Fälle in der Regel mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Tötung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false