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Lebenslange Haft für zwei Männer: Schüsse aus Mordlust

Zwei Männer töteten 2018 eine 25-Jährige. Einer der beiden war ihr Freund. Das Landgericht Berlin entschied nun: Die Täter wollten jemanden sterben sehen.

Mit einer Kugel im Kopf wurde Wiktoria S. in einer Toreinfahrt in Neukölln entdeckt. Die 25-jährige Frau wurde aus Sicht des Landgerichts aus purer Mordlust und heimtückisch umgebracht.

René T., ihr Freund, und dessen Kumpel Sven H. hätten sehen wollen, „wie es ist, wenn jemand stirbt“. Ein Mord aus Mordlust sei es gewesen. Die 30- und 40-Jährigen wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Eine Menschenverachtende Tat

Eine menschenverachtende, abscheuliche Tat, so das Landgericht. „Wiktoria S. hatte keinen Anlass gegeben“, hieß es am Mittwoch weiter im Urteil. Sie habe vermutlich bis zum Schluss nicht begriffen, was mit ihr geschieht. Die Angeklagten hätten erst überlegt, den Vater von H. zu töten. Weil der nicht in der Nähe war, hätten sie beschlossen, die Kellnerin umzubringen.

Das Opfer und einer der Täter waren frisch verliebt

Wiktoria S. und René T. waren noch nicht lange ein Paar – frisch verliebt, so das Gericht. Am Abend des 27. Dezember 2018 war sie mit T. und Sven H. verabredet. Sie wartete dann in der Oderstraße auf die Männer, die sich noch um die Katze einer Bekannten kümmern wollten. Im Campingwagen der Frau hätten T. und H. bereits am Vortag eine scharfe Pistole gefunden.

Schuldfähigkeit sei nicht eingeschränkt gewesen

Aus einer Entfernung von zweieinhalb Metern schoss T. auf seine Freundin. Das erste Projektil durchschlug ihren Arm. Dann sei es zu Ladehemmungen gekommen. „Acht Mal versuchte T. dann, den zweiten Schuss abzugeben.“ H. habe die Pistole genommen, durchgeladen und an T. zurückgegeben, der seiner Freundin in den Kopf feuerte.

Die Vergangenheit der Angeklagten war geprägt durch Drogen, Alkohol und Obdachlosigkeit. Auch bei der Tat seien sie alkoholisiert, aber nicht in ihrer Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen, so das Gericht. Mit dem Urteil, das dem Antrag des Staatsanwalts entsprach, wurde auch eine Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Verteidiger hatten neun und elf Jahre Haft verlangt.

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