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Berlin: Lebenslange Haft: Mörder der 14-jährigen Nina Aul verurteilt

Wegen Mordes an seiner 14-jährigen Cousine Nina Aul wurde Andreas G. gestern zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wegen Mordes an seiner 14-jährigen Cousine Nina Aul wurde Andreas G. gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter des Berliner Landgerichts kamen zu dem Schluss, dass der 27-jährige zwar "geistig minderbegabt", aber nicht geisteskrank sei. "Nicht halluzinatorische Stimmen, sondern die innere Stimme des Angeklagten trieb ihn zu der Tat", hieß es im Urteil. G. sei uneingeschränkt schuldfähig. Allerdings habe der Prozeß gezeigt, "wie schwer es ist, die Psyche eines Menschen zu ergründen".

Andreas G. hatte am 2. Juni 2000 im Humboldthain in Wedding etwa siebzigmal auf das Mädchen eingestochen und ihr einen 54 Zentimeter langen Ast in den Körper gestoßen. "Bösen Mädchen darf man Böses antun", hatte er vor Gericht gesagt und die Tat zugegeben. Während der vierwöchigen Verhandlung hatte Andreas G. immer wieder gegrinst. Als das Urteil verkündet wurde, erstarb das Lächeln für kurze Zeit.

Der Angeklagte, der wie Nina in Russland aufgewachsen und Mitte der neunziger Jahre nach Berlin gekommen war, sei ein "emotional verarmter, mitleidloser Mensch", sagte Richter Hans Boß. G. sei als "Idiot der Familie" von seinen Brüdern gemieden und von seiner Mutter versteckt worden. Die lebenslustige und beliebte Nina habe der Angeklagte verachtet.

Als er mit Nina im Park war, habe G. es genossen, dass ihm das Mädchen ausgeliefert war. Kalt und roh habe er gehandelt. "Er wollte sie demütigen und strafen, er wollte sie quälen und ihr zeigen, wie ein böses Mädchen endet", sagte der Richter. Andreas G. habe Nina grausam und aus niederen Beweggründen umgebracht. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts.

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