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Gunther von Hagens vor einem Exponat.

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Update

Leichenschau am Alex: Weiter Streit um Körperwelten-Austellung

Der Streit um die Ausstellung „Körperwelten“ zwischen dem Bezirk Mitte und Gunther von Hagen setzt sich fort. Ob das Museum am 18. Februar eröffnet, ist weiterhin unklar.

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Der Bezirk Mitte kämpft weiterhin gegen die geplante Eröffnung von Gunther von Hagens' "Körperwelten"-Ausstellung. Nachdem der Bezirk den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in der ersten Instanz Mitte Dezember verloren hatte, wurde nun Berufung eingelegt. "Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und halten die Argumentation des Gerichts weiter für nicht überzeugend", sagte Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) am Donnerstag. "Die Berufungsschrift liegt bereits beim Gericht." Ziel sei weiter, die Eröffnung am 18. Februar zu verhindern.

Das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz bestätigte den Eingang der Berufung. Nun werde den Parteien erst einmal Zeit eingeräumt, die jeweilige Position zu begründen. Eine Verhandlung vor dem 18. Februar sei unwahrscheinlich. Der Bezirk hat allerdings auch noch eine Untersagungsverfügung erlassen, mit der er den "Körperwelten"-Betreibern die planmäßige Eröffnung verbieten wollte. Diese Verfügung liegt nun beim Verwaltungsgericht, wo sie Gegenstand eines Eilverfahrens ist.

Das Kalkül von Bürgermeister Hanke geht in die Richtung, dass das Eilverfahren noch vor dem 18. Februar über die Bühne gehen könnte; Hanke rechnet auch hier mit einem Unterliegen des Bezirks, denn es ist dieselbe Kammer, die auch das erstinstanzliche Urteil erließ. Sodann würde das Eilverfahren ebenfalls beim OVG landen, wo es elegant mit dem Berufungsverfahren verbunden werden könnte. OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn fand diesen Gedankengang auch nicht abwegig und sagte nur: "Vielleicht klappt's."

Die Initiatoren streiten sich seit Längerem mit dem Bezirksamt. Dabei fuhr das Bezirksamt im Dezember eine Niederlage ein. Das Verwaltungsgericht folgte der Lesart des Bezirks nicht, bei den Exponaten der Schau handele es sich um Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes. In dem Fall wäre eine Ausnahmegenehmigung von Nöten gewesen, um die Körper öffentlich auszustellen. Trotz der ablehnenden Haltung des Gerichts hatte der Bezirk am 23. Januar mit einer Untersagungsverfügung reagiert, in der den Initiatoren ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Ausstellungstag angedroht wurde. Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) rechtfertigte diesen Schritt am Donnerstag in Berlin abermals. Seine Verwaltung handele dabei „nach Recht und Gesetz“ und seiner Interpretation des Bestattungsgesetzes. Die Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2014, das ein Verbot der Eröffnung des Museums abgelehnt hat, sei „nicht überzeugend“, sagte Hanke. Nach dieser Niederlage in der ersten Instanz gehe der Bezirk von einem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht, der zweiten Instanz, aus.

Die Ausstellung soll 200 Teil- und 20 Ganzkörperplastinate menschlicher Leichen enthalten. Bezirksbürgermeister Hanke bekräftigte seine Auffassung, wonach es sich bei den Plastinaten aus Sicht seiner Verwaltung um Leichen handele, die bestattet werden müssten. Auch das von den Initiatoren angeführte Kriterium der wissenschaftlichen Aufklärung greife aus seiner Sicht nicht.

"Kleinkrieg gegen die Steuerzahler"

Gunther von Hagens und seine Ehefrau Whalley geben sich auf der Gegenseite ebenfalls weiterhin siegessicher. „Die Vorbereitungsarbeiten für unser Museum sind von dem erneuten Scharmützel des Bezirksbürgermeisters nicht betroffen“, hatte Kuratorin Whalley damals erklärt. Man werde am 18. Februar „auf jeden Fall startklar“ sein. Die beiden hatten sogar schon Anmelde-Formulare für die Pressekonferenz am Tag vor der geplanten Eröffnung verschickt. Sie warf Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) vor, einen „Kleinkrieg auf Kosten der Steuerzahler“ zu führen. Zumindest der "Kleinkrieg" zwischen den beiden Streit-Parteien könnte nun weitergehen. (mit epd)

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