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Berlin: Leinenzwang: Pudel, Dackel und Pinscher - Warum der Senat jetzt doch alle Hunde anleinen will

Jahrelang wurde über das Verbot bestimmter Kampfhunderassen, den Leinenzwang für alle Hunde und den Maulkorbzwang für Kampfhunde gestritten. Nun soll dies alles gesetzlich verankert werden.

Jahrelang wurde über das Verbot bestimmter Kampfhunderassen, den Leinenzwang für alle Hunde und den Maulkorbzwang für Kampfhunde gestritten. Nun soll dies alles gesetzlich verankert werden. Es gebe gute Signale aus dem Rat der Bürgermeister, sagt Klaus-Peter Florian, Sprecher der Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler. Erst nach der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister wird der Senat den Gesetzentwurf von Senatorin Schöttler, den er am Dienstag "zur Kenntnis" nahm, formell beschließen. Nach der Sommerpause muss das Abgeordnetenhaus entscheiden.

Auf einmal soll gehen, was bisher nicht ging. "Die Wirklichkeit hat uns eben tragisch eingeholt", sagt die SPD-Abgeordnete Heidemarie Fischer im Hinblick auf die blutigen Attacken "gefährlicher Hunde". Distanziert äußert sich CDU-Fraktionsgeschäftsführer Roland Gewalt zum Leinenzwang: "Wir müssen darüber nachdenken, ob Ausnahmen für kleine Hunde möglich sind. Wenn nicht, kommt der Leinenzwang für alle." Gewalt kann sich das für Rehpinscher, Dackel und Pudel nicht recht vorstellen, sieht aber ein, dass Abgrenzungen "sehr schwierig sind". Doch wenn schon genereller Leinenzwang, ist er für zusätzliche Auslaufgebiete; die seien besonders im Osten knapp. In den Auslaufgebieten gilt auch in Zukunft kein Leinenzwang, sondern nur der Maulkorbzwang für zwölf Kampfhunderassen und deren Mischlinge.

Die Senatorin will von Ausnahmen nichts wissen. "Auch ein kleiner Hund kann Leute erschrecken, dann läuft ein Kind auf die Fahrbahn und wird überfahren", sagt Florian. "Der Leinenzwang ist keine wesentliche Einschränkung der artgerechten Hundehaltung. Es gibt ja die Auslaufgebiete."

Schon nach der Hundeverordnung vom 5. November 1998 ist der Leinenzwang unter bestimmten Umständen vorgeschrieben. Künftig darf die Leine nur noch höchstens zwei Meter lang sein. Das gilt für Treppenhäuser und Zuwege zu Mehrfamilienhäusern, für Büro- und Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäude, Ladengeschäfte, Sport- und Campingplätze, Menschenansammlungen wie Volksfeste, für öffentliche Verkehrsmittel samt Bahnhöfen und Haltestellen, belebte Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen. In ruhigen Gegenden und Parks darf die Leine länger sein. Auf Kinderspielplätze, Liegewiesen, in Badeanstalten und an Badestellen dürfen Hunde dann überhaupt nicht mehr mitgenommen werden.

Die Kampfhundeverordnung von 1998 war "zahnlos", denn die Gefährlichkeit wurde immer erst durch Beißattacken festgestellt. Jetzt gelten die zwölf genannten Rassen als grundsätzlich gefährlich. Für fünf von ihnen gilt künftig das gesetzliche Halte- und Zucht- und Kreuzungsverbot. Wer einen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier oder Tosa-Inu anschaffen will, muss ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Doch sieht die Senatorin dafür keine Gründe. Für bestehende Hunde dieser fünf Rassen und ihre Mischlinge brauchen die Halter eine Plakette des Veterinäramtes. Die erhalten sie nur, wenn sie ihre Sachkunde und die Friedfertigkeit des Tieres nachweisen können.

Bereits im vergangenen Jahr waren sich CDU und SPD über den Leinenzwang einig. Das Parlament beschloss ihn, aber der Senat machte nicht mit. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen wollte kleine Hunde nicht an die Leine legen. Und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder wollte nur das Kampfhundeverbot, womit die SPD allein stand.

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