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Berlin: Leistung soll sich lohnen – auch für Beamte

Rot-Rot will neues Besoldungssystem für Staatsdiener. Berlin wäre damit bundesweit Vorreiter

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Gewerkschaften des öffentlichen Diensts haben nichts gegen eine leistungsorientierte Besoldung der Berliner Beamten. „Wir haben mit Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verabredet, realistische Vergütungsmodelle ganz in Ruhe zu besprechen“, sagte Joachim Jetschmann, Landeschef des Beamtenbundes, dem Tagesspiegel. SPD und Linkspartei/PDS haben im neuen Koalitionsvertrag ein „gerechtes Besoldungssystem“ angekündigt, das sich nicht mehr an Lebensaltersstufen, sondern an der „von dem Mitarbeiter zu erbringenden Leistung orientiert“.

Das sei erst einmal „nur Lyrik“, meint die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Susanne Stumpenhusen. Sie ist zwar auch der Meinung, dass die Bezahlung nach Familienstand und Lebensalter – im Verwaltungsjargon „Arschbackenzulage“ genannt – nicht mehr passend ist. Trotzdem sei es schwierig, transparente und gerechte Kriterien für die Leistungsbewertung der Beamten zu finden. „Nasenprämien wollen wir nicht.“ Da ist sie sich einig mit dem Kollegen Jetschmann, der sagt: „Vielen Beschäftigten fehlt das Vertrauen zu den Vorgesetzten, die sie beurteilen sollen.“

Erschwerend kommt hinzu, dass die leistungsbezogene Bezahlung der Beamten keine zusätzlichen Kosten erzeugen darf. Das bestätigte ein Sprecher der Senatsinnenverwaltung. Der rot-rote Senat orientiert sich mit seinem Vorhaben offenbar an einem Gesetzentwurf zur „Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts“, der mit der rot-grünen Bundesregierung 2005 auf der Strecke blieb. Es sah ein Grundgehalt vor, das aufgestockt wird mit einem variablen Besoldungsanteil, abhängig von der individuellen Leistung und der beruflichen Funktion. Finanziert werden sollte das durch „Umschichtungen“ innerhalb des staatlichen Personalbudgets.

Mit der Föderalismusreform wurden die Länder für die Beamtengehälter zuständig. Diese Chance will Rot-Rot jetzt nutzen. Nicht nur zum Wohle der Staatsdiener, sondern auch zur weiteren Haushaltskonsolidierung. Das Angebot im Koalitionsvertrag, mit den Gewerkschaften über eine Besoldungsreform zu verhandeln, stößt deshalb auf ein gewisses Misstrauen. Zumal die – schon seit 1997 – bestehenden bundesgesetzlichen Möglichkeiten, Leistungsprämien und -zulagen zu zahlen, in Berlin äußerst zurückhaltend genutzt wurden. Andererseits machte der Senat bislang kaum von seinem Recht Gebrauch, die Gehälter von Beamten einzufrieren, deren Leistung „nicht den durchschnittlichen Anforderungen“ genügen.

Vorreiter einer leistungsorientierten Vergütung sind übrigens die Hochschullehrer, für die seit 2001 ein neues Dienstrecht gilt. Ansonsten wird in Bund und Ländern zwar schon seit Jahren über neue Besoldungssysteme philosophiert, aber sie wurden nirgendwo eingeführt. Berlin könnte sich also wieder an die Spitze der Bewegung setzen, so wie 2003 mit dem Solidarpakt für die Angestellten im öffentlichen Dienst und mit der Streichung bzw. Kürzung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Beamten.

Die Expertenkommission des Abgeordnetenhauses „Eine Zukunft für Berlin“ hat im Mai 2005 ebenfalls „finanzielle und immaterielle Leistungsanreize“ für die 115 000 Mitarbeiter der Berliner Verwaltung gefordert. Hilfreich sind dabei immer noch die „Eckpunkte für eine Reform des Beamtenrechts“, auf die sich das Bundesinnenministerium, der Beamtenbund und Verdi im November 2004 geeinigt hatten. Mit dem Ziel, „qualifizierten und engagierten Mitarbeitern neue Perspektiven zu eröffnen“.

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