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Berlin: Leistungsstufenregelung: Gute Arbeit soll sich lohnen - auch für Beamte

Berlins Beamte sollen bei "dauerhaft herausragenden Leistungen" schneller eine Gehaltsstufe höher klettern. Die so genannte Leistungsstufenverordnung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Von Sabine Beikler

Berlins Beamte sollen bei "dauerhaft herausragenden Leistungen" schneller eine Gehaltsstufe höher klettern. Die so genannte Leistungsstufenverordnung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Der Senat nahm gestern in seiner Sitzung eine entsprechende Vorlage des Innensenators Eckart Werthebach (CDU) zur Kenntnis. Das Konzept muss jetzt noch vom Rat der Bürgermeister beraten werden. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses ist nicht erforderlich.

Grundlage für diese Rechtsverordnung ist das 1997 verabschiedete bundeseinheitliche Dienstrechtsreformgesetz. Wurde bis dahin die Besoldung der Beamten nach dem so genannten Senioritätsprinzip geregelt, also das Aufsteigen der Besoldungsgruppen je nach Alter, wollte der Gesetzgeber das Leistungsprinzip auch unter den Beamten mehr betonen: Neben der Neuregelung der Grundgehaltstabelle wurden Bund und Länder ermächtigt, Leistungsprämien, Leistungszulagen oder das leistungsabhängige Aufsteigen für Landesbedienstete festzulegen.

"Das soll vor allem Anreize für jüngere Beamte bieten", sagte ein Mitarbeiter des Deutschen Beamtenbundes. "Als Beamter konnte man früher sich sein, je nach Alter im Zwei-, Drei- oder Vierjahresrhythmus aufzusteigen. Nach der Neuregelung des Bundesgesetzes aber bleibt ein Beamter auch erst einmal auf der erreichten Besoldungsstufe sitzen, wenn er eine negative Leistung erbracht hat. Und andererseits klettern Beamte bei dauerhaft herausragenden Leistungen schneller die Besoldungsstufen hoch."

Diese Leistungsstufenverordnung gilt allerdings nur auf Bedienstete der Besoldungsordnung A 1 bis A 16 zu. In der A-Gruppe liegen die Brutto-Grundgehälter im Durchschnitt zwischen 2400 und 8300 Mark. "Das trifft vor allem Beamte im Justizvollzug, in den Verwaltungen, bei der Feuerwehr, der Polizei und auch Lehrer", sagte Joachim Jetschmann, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes in Berlin. Davon ausgenommen sind beispielsweise leitende Staatsbeamte mit festen Grundgehältern gemäß der Besoldungsgruppe B und Professoren, die in der Besoldungsgruppe C ein festes Gehalt beziehen, das sich nach Alter, Dienststellung und Familienstand richtet. Dass Berlin erst vier Jahre nach der Änderung des Bundesgesetzes die Leistungsstufenverordnung erlässt, ist für Jetschmann allerdings nicht nachvollziehbar.

Nach welchen Kriterien die "besten Beamten" ermittelt werden, obliegt den jeweiligen Behörden. Stefan Paris, Sprecher des Innensenats, sagte, dass es aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche keine einheitlichen Kriterien geben könne. "Wir verzichten hier auf Regelungswerke. Allerdings soll das Auswahlverfahren transparent verlaufen und ohne Mauscheleien." Laut Verodnung dient "die letzte dienstliche Beurteilung" als Grundlage für das Leistungskriterium.

"Ist diese Beurteilung älter als zwölf Monate, erfolgt die Festsetzung auf der Grundlage einer aktuellen Leistungsfeststellung." Bei einer "unterdurchschnittlichen Leistung", so ein Experte im Besoldungsrecht, werde ein Beamter nicht berücksichtigt. "Das ist wie in der Schule: Wenn Du schlecht bist, bleibst Du sitzen. Wenn Du ganz schlecht bist, dann fliegst Du raus."

Eine höhere Leistungsstufe wird pro Kalenderjahr nur zehn Prozent aller 55 000 Berliner Beamten der A-Besoldungsgruppe gewährt. Das sind rund 5 500 Bedienstete. Die Verwaltung rechnet nach Auskunft von Sprecher Paris mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 14 Millionen Mark. "Dafür müssen die jeweiligen Bezirksämter oder Landesressorts aufkommen."

Das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen bei Beamten wird laut Auskunft des Deutschen Beamtenbundes mittlerweile in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen (Modellversuch), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein praktiziert.

In Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Hamburg ist eine Einführung dieser Regelung geplant. In den Verwaltungen des Bundes wird die Leistungsstufenverordnung im Übrigen bereits seit etlichen Jahren praktiziert.

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