zum Hauptinhalt
"Es kommt darauf an, wie viel Betreuung und Pflege die Menschen brauchen."

© dpa

Leiter der Berliner Heimaufsicht: "Im schlimmsten Fall schließen wir das Heim"

Nachdem die Feuerwehr zu einem Pflegeheim in Rudow kommen musste, um die medizinische Versorgung von den 21 Bewohnern zu sichern, äüßert sich der Leiter der Berliner Heimaufsicht.

Herr Meyer, eine Hilfskraft alleine mit 21 Pflegebedürftigen – ist das in Ordnung?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, wie viel Betreuung und Pflege die Menschen brauchen – und ob sie beispielsweise Medikamente wie Insulin brauchen, die die Hilfskraft nicht verabreichen darf. Wenn eine Hilfskraft dann keine ausreichende Unterstützung durch eine Pflegefachkraft erhält, kann eine Überforderung entstehen.

Wie viel Personal müssen Pflegeheime haben?
Das hängt vor allem davon ab, wie pflege- und betreuungsbedürftig die Bewohner sind. In den Rahmenvereinbarungen zwischen den Kostenträgern – den Krankenkassen – und den Verbänden ist ein Betreuungsschlüssel festgelegt. So ist etwa bei Pflegestufe I eine Kraft pro vier Bewohner vorgeschrieben, bei Pflegestufe III eine Kraft für zwei Bewohner.

Dies können sowohl Hilfskräfte sein als auch Pflegefachkräfte, also solche, die eine dreijährige Ausbildung absolviert haben. Mindestens die Hälfte des vorzuhaltenden Pflegepersonals müssen aber Fachkräfte sein. Wie viel Pflegepersonal in den einzelnen Schichten anwesend ist, liegt weitgehend im Ermessen der Heimbetreiber. Sie müssen aber sicherstellen, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine ausgebildete Fachkraft anwesend ist.

Die Aufgabe der Heimaufsicht ist es, zu überwachen, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Was tun Sie, wenn Einrichtungen dagegen verstoßen?
An erster Stelle steht bei uns die Beratung: Wenn wir bei einer unserer Prüfungen einen Mangel feststellen, gilt es, dessen Ursachen zu ergründen und den Heimbetreiber dabei zu unterstützen, ihn zu beheben. Dass der Personalschlüssel nicht eingehalten wird, kann unterschiedliche Ursachen haben: hohe Krankheitsstände oder Fluktuation, ein Bewohnerwechsel, durch den sich der Betreuungsschlüssel verändert, aber natürlich auch schlicht organisatorische Defizite, wie sie wohl auch im aktuellen Fall nicht ausgeschlossen werden können.

Wenn es also beispielsweise ein Betreiber nicht schafft, für erkrankte Mitarbeiter eigenes Personal oder auch Leasingkräfte einzusetzen, fordern wir ihn auf, mehr Pflegekräfte einzustellen. Die meisten Betreiber kommen unseren Vorschlägen nach. Zeigen sie sich wenig kooperativ, können wir zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen greifen, etwa einen Belegungsstopp verhängen. Im schlimmsten Fall können wir Einrichtungen auch schließen.

Was tun Sie in dem aktuellen Fall in Rudow?
Auch hier gilt es, erst einmal die Hintergründe zu klären. Wir haben von den Betreibern eine Stellungnahme angefordert. Außerdem werden wir die Personalausstattung des Hauses und auch die Dienstplanung überprüfen, um festzustellen, wie der Betreiber dafür sorgt, dass er beim nächsten plötzlichen Krankheitsfall nicht wieder eine Pflegekraft in solch eine missliche Lage gerät.

Fragen: M. Weber

Zur Startseite