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Berlin: Lenné-Dreieck kommt Berlin teuer zu stehen Anwälte der Alteigentümer erwarten Ausgleich

von einigen hundert Millionen Euro

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Alteigentümern am Lenné-Dreieck wird das Land Berlin vermutlich einige hundert Millionen Euro kosten. Die Kläger wollen ihre alten Parzellen nicht zurück, sondern stattdessen an den Verkaufserlösen beteiligt werden. Die Grundstücke sind zur Hochpreisphase verkauft worden. Damit werden aller Voraussicht nach Summen fällig, die für dieselben Grundstücke heute nicht mehr erzielt werden könnten. Nach Angaben des Anwalts der Wertheim-Erben, die Anspruch auf das gesamte Areal des Beisheim-Centers erheben, ist alleine dieser Grund und Boden mehr als 145 Millionen Euro wert: „Beisheim hat seinerzeit dafür 280 Millionen Mark bezahlt“, sagt Rechtsanwalt Matthias Druba, „und durch die Neubauten müsste man darüber verhandeln, ob nicht der Wert des Grundstücks gestiegen ist“.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Donnerstag, wie berichtet, entschieden, dass auch für das Lenné-Dreieck das Vermögensgesetz gilt, obwohl das Areal im Rahmen eines Gebietsaustauschs vor dem Mauerfall an West-Berlin gegangen war. „Das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung kann hier aber nicht angewendet werden“, erklärt Alfons Schrage, Richter am Verwaltungsgericht, „denn mit dem Verkauf haben wir neue rechtmäßige Eigentümer“. Wer die Millionensummen als Entschädigung aufbringen muss, ist für den Richter klar: „Zahlen muss das Land und nicht der Käufer.“

So bald wird aber keiner der Alteigentümer mit dem Geldsegen rechnen können. Denn der Anteil an den Verkaufserlösen bemisst sich nach den alten Grundstücksgrößen. Heute ist das Lenné-Dreieck jedoch neu vermessen. Daher muss nach einem komplizierten Schlüssel errechnet werden, welcher Alteigentümer wie viel vom Kuchen bekommt.

So überraschend, wie die Berliner Finanzverwaltung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fand, war das Urteil vom Donnerstag aber offenbar nicht. Denn auch das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 6. November letzten Jahres keinen Zweifel daran gelassen, dass den Alteigentümern ein Ausgleich zusteht. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht hatten die Berliner Richter jedoch geurteilt, dass das Vermögensgesetz dafür ein untaugliches Mittel ist. Dieses Gesetz, so die Richter damals, gelte nicht für West-Berlin. Das sahen die Bundesrichter anders. Der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck, erklärte: „Das wird nicht ohne Belastungen für den Landeshaushalt ausgehen.“ Rechtsmittel sind gegen das Urteil nicht möglich. Berlin könnte bestenfalls vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

In dem aktuellen Fall geht es um das circa 700 Quadratmeter große Grundstück an der Lennéstraße 2. Die jüdischen Eigentümer mussten es 1939 zwangsweise verkaufen. Nach dem Krieg lag es im Niemandsland. Das Lenné-Dreieck gehörte zum Bezirk Mitte, doch die Mauer verlief entlang der Ebertstraße und sparte die Fläche aus. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht Stefan Minden, Anwalt in der Frankfurter Kanzlei Küpper und Partner, „einen Musterfall“. Tatsächlich gibt es weitere. Zum Beispiel an der Linkstraße. Dort stand früher der Potsdamer Bahnhof, das Gelände ging ebenfalls im Gebietsaustausch an West-Berlin über. Und auch hier klagen Alteigentümer.

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