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Die Lesegeräte für die elektronischen Karten (E-Ticket) in den Bussen der BVG werden abgeschaltet.

© picture alliance / dpa

Datenschutz bei der BVG: Lesegeräte für E-Tickets werden abgeschaltet

Nach einer Panne schaltet die BVG die Lesegeräte für die elektronischen Karten in den Bussen ab. Sie sollen die Zustiegsdaten gespeichert haben.

Noch gar nicht richtig eingeführt, werden sie schon wieder abgeschaltet – die Lesegeräte für die elektronischen Karten (E-Ticket) in den Bussen der BVG. Die mit einer jahrelangen Verspätung in bisher etwa 900 der insgesamt mehr als 1300 Busse eingebauten Lesegeräte haben nach Angaben der BVG beim Ranhalten der Karte die Zustiegsdaten draufgeschrieben. Dies sei nicht vorgesehen. Deshalb habe man den Hersteller sofort aufgefordert, den Fehler zu beseitigen. Da dies noch Zeit erfordere, würden die Lesegeräte nach und nach vorübergehend wieder abgeschaltet. Dies könne noch mehrere Tage dauern. Die Daten auf den Karten würden nicht weitergeleitet, erklärte die BVG am Montag.

Zuvor hatte der Fahrgastverband Igeb dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den Verkehrsunternehmen vorgeworfen, auf den elektronischen Tickets Bewegungsdaten zu speichern. Das Sammeln solcher Daten sei nicht vorgesehen, hatte der VBB bei der Einführung des elektronischen Tickets seit 2012 stets versichert. Allerdings haben die Karten zehn Speicherplätze für Daten. Dies sei erforderlich, um die Karte in Zukunft auch woanders einsetzen zu können – etwa beim Carsharing, erklärte der VBB. Diese Speicher seien jetzt genutzt worden. Die Igeb hatte die Zustiegsdaten auf der Karte nach eigenen Angaben über die App „mytraQ“ für Android-Handys ausgelesen.

Lesegeräte sind bisher nur für Busse vorgesehen. Dort sollen sie die Kontrolle durch den Fahrer ersetzen. Obwohl es elektronische Tickets seit Jahren gibt, hatte die BVG von Anfang an Probleme mit den Lesegeräten und konnte deshalb erst in diesem Jahr mit dem Einbau beginnen. Auch bei Kontrollen würden keine Daten auf die Karten geschrieben, teilte die BVG weiter mit. Abgefragt werde nur, ob die Karte gültig sei. Die Igeb forderte den Datenschützer auf, die Praxis zu überprüfen. Klaus Kurpjuweit

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