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Leserdebatte: Karlsruhe schränkt Einkauf an Adventssonntagen ein

UPDATE Das Bundesverfassungsgericht hat die liberalen Berliner Ladenöffnungszeiten gekippt. Damit dürfte ab nächstem Jahr Schluss sein mit offenen Läden an allen Adventssonntagen. Was meinen Sie: Ist diese Entscheidung angemessen für eine Großstadt wie Berlin? Diskutieren Sie mit!

Das Bundesverfassungsgericht hat der Kommerzialisierung des Sonntags eine Absage erteilt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das liberale Berliner Ladenöffnungsgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen sei verfassungswidrig.

Das bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in Berlin an zehn Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr. Die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Regelung ist seit 17. November 2006 in Kraft.

Das Verfassungsgericht entschied, dass die jeweils siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen, die laut Berliner Gesetz ohne besondere Voraussetzungen möglich ist, das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes unterschreitet. Die Berliner Regelung bleibe allerdings noch bis 31. Dezember 2009 in Kraft, so dass die Ladenöffnung an den Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist.

Wowereit: Berlin akzeptiert das Urteil

Die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Gesetz hatten damit teilweise Erfolg. Die übrigen Regelungen im Berliner Ladenöffnungsgesetz beanstandete das Verfassungsgericht nicht.

Das Gesetz sei der Versuch gewesen, "ein modernes Gesetz zu schaffen, das den veränderten Lebensbedingungen angepasst ist“, kommentierte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Dienstag die Entscheidung. Das Gericht habe nicht explizit die Zahl der zehn verkaufsoffenen Sonntage beanstandet. Das werde der Senat noch juristisch überprüfen. Ausgeschlossen sei nach dem Urteil auch nicht, weiterhin die Geschäfte in Berlin an ein oder zwei Adventssonntagen zu öffnen. Wichtig sei die Begründung dafür. (ho/ddp/dpa)

Was meinen Sie: Ist diese Entscheidung angemessen für Bürger und Besucher einer Großstadt wie Berlin? Diskutieren Sie mit!

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