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Berlin: Letzte Hoffnung

Der Petitionsausschuss kümmert sich um Fälle wie den des Flüchtlings Mohamed M. – in engen Grenzen.

Wer aus Berlin abgeschoben werden soll, hat häufig nur noch eine letzte Möglichkeit: den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Doch dem unabhängigen Komitee sind enge – vor allem rechtliche – Grenzen bei der Hilfe gesetzt. So wie etwa im Fall von Mohamed M.

Der Tagesspiegel hat bereits über sein Schicksal berichtet. Der Flüchtling, der 1991 vor dem Bürgerkrieg aus Algerien floh, lebt seit 22 Jahren in Berlin. Nun soll er abgeschoben werden. Hilfe fand er beim Verein „Asyl in der Kirche“ und dem Vorsitzenden Bernhard Fricke. Der reichte, wie bereits in anderen Fällen zuvor, eine Petition ein – erfolglos. Der Ausschuss schloss sich dem Urteil der Ausländerbehörde an: Mohamed M. sei eine „soziale und wirtschaftliche Integration nicht gelungen“.

Anja Kofbinger, Ausschussmitglied und Integrationsexpertin der Grünen im Abgeordnetenhaus, kennt viele solcher Fälle. „Manchmal treibt es uns die Tränen in die Augen, aber nicht immer kann man etwas tun“, sagt sie. Rund 100 von 1500 neuen Eingaben jährlich beschäftigen sich mit Fragen des Ausländerrechts. 2012 konnte der Ausschuss laut Statistik 36 von 105 Petenten weiterhelfen, 2010 waren es 36 von 113. „Wir hätten natürlich gerne eine Quote von 100 Prozent, aber eigentlich kann sich das Ergebnis sehen lassen“, sagt Kofbinger. „Denn es gibt Fälle, da können wir wirklich nichts machen.“ Etwa dann, wenn die Petenten ihre Briefe nicht geöffnet und sämtliche Einspruchsfristen überschritten hätten oder wenn sich herausstelle, dass die Antragsteller straffällig geworden seien. In jedem Fall gebe der Petitionsausschuss dann aber Tipps, wie es nach einer Abschiebung weitergehen könne und ob etwa eine Wiedereinreise möglich sei.

Formell kann der Ausschuss ohnehin nicht über das Schicksal der Menschen entscheiden, die sich an ihn wenden. Die Behörden sind ihm aber zur Auskunft verpflichtet. Zahlreiche Anwälte und auch der Vorsitzende von „Asyl in der Kirche“, Bernhard Fricke, stünden deshalb mit dem Ausschuss in Kontakt.

Statt einer nebulösen Abfuhr wie bei Mohamed M. muss die Ausländerbehörde vor dem Ausschuss detailliert begründen, warum etwa aus Sicht des Amtes die Integration nicht gelungen sei. Auf den konkreten Fall konnte Kofbinger aber nicht eingehen.

Der Petitionsausschuss setzt sich aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. Das Recht, eine Petition einzubringen hat jeder, unabhängig von Wohnort, Staatsangehörigkeit oder Alter. Auch ein Quorum muss nicht erfüllt werden. So müssen also etwa keine Unterschriften gesammelt werden, damit sich die Ausschussmitglieder mit einer Petition befassen. Sidney Gennies

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