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Berlin: Letzter Prozess gegen Mauerschützen

Wie in den meisten anderen Fällen Strafe zur Bewährung verhängt

Das Kapitel „Mauerschützen" ist für das Landgericht im Wesentlichen beendet. Im letzten Prozess gegen einen ehemaligen DDRGrenzsoldaten verhängten die Richter gestern wegen Totschlags eine Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der gebürtige Leipziger Dietmar S. hatte in der Nacht zum 21. November 1986 an der Grenze zwischen Treptow und Neukölln auf einen Flüchtling geschossen. Der 38-jährige Manfred M. wurde am Oberschenkel verletzt und verblutete.

Der heute 40 Jahre alte Angeklagte hatte die Schüsse im Prozess unter Tränen gestanden. Er habe den Mann nicht töten wollen, sondern entsprechend der Befehle seiner Vorgesetzten versucht, die Flucht durch Schüsse in die Beine zu verhindern. Manfred M. hing an der Mauer, als ihn die Kugel traf. Der damals noch junge S. sei in eine Befehlsstruktur eingebunden gewesen, sei Täter und Opfer des politischen Systems in der DDR, hieß es im Urteil.

Mit der Entscheidung gegen S. wurden in Berlin 78 so genannte Mauerschützen oder deren direkte Vorgesetzte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nur zwei ehemalige DDR-Grenzer bekamen nach Angaben von Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz Haftstrafen von drei beziehungsweise sechs Jahren. Insgesamt sind 125 Personen – vom Grenzsoldaten bis hin zur militärischen und politischen Führung – rechtskräftig verurteilt worden. K.G.

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