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Lizenzvergabe: Radio Paradiso darf vorerst weitersenden

Deutschlands einziger privater christlicher Hörfunksender kann vorerst seine Lizenz behalten und weitersenden. Diese Entscheidung veröffentlichte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag.

Deutschlands einziger privater christlicher Hörfunksender kann vorerst weitersenden. Mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Berliner Verwaltungsgericht die Vergabe der Lizenz von Radio Paradiso an die Welle Oldiestar auf. Ursprünglich sollten für Radio Paradiso zum 30. November die Lizenzen für insgesamt vier UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg auslaufen.

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte im Sommer entschieden, dass die Sendeerlaubnis von Radio Paradiso an die Welle Oldiestar vergeben wird. Die Medienwächter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem ihrer Ansicht nach zu geringen Wortanteil des Senders.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hob diese Entscheidung auf. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung "rechtlich beachtliche Fehler" unterlaufen, hieß es. Die Aufhebung der Vergabeentscheidung über die Frequenzen hat laut Gericht zur Folge, dass der Medienrat über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen an Radio Paradiso oder Oldiestar erneut entscheiden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass das Urteil rechtskräftig wird. Für die Frequenzen gab es insgesamt zehn Bewerber. (dapd)

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