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Abgesperrte Tische in einem Berliner Restaurant

© dpa/Christophe Gateau

Lockerung der Corona-Maßnahmen: Wie Berlin auf steigende Infektionszahlen reagieren könnte

Der Bund fordert eng begrenzte Lockdowns, wenn die Covid-19-Zahlen wieder steigen. Wäre das in Berlin überhaupt möglich?

Von Ronja Ringelstein

Jedes Bundesland kehrt allmählich aus dem Lockdown zurück – der Plan, dass alle einheitlich vorgehen, wie es sich die Bundesregierung eigentlich vorgestellt hatte, ist vom Tisch. So bereitet auch Berlin sein Konzept für Öffnungen auf eigene Faust vor.

Bei der Bund-Länder-Schalte der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch aber gab es eine Vorgabe: In den Regionen, wo es nach den Öffnungen wieder zu einem hohen Anstieg von Neuinfektionszahlen komme, sollen die Länder sofort mit erneuten lokalen und regionalen Beschränkungen reagieren.

Jedes Land muss ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen, wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der zurückliegenden sieben Tage auftreten.

Was bedeutet das für Berlin? Zwei Optionen sind denkbar: Entweder wird Berlin als Ganzes behandelt oder in Regionen aufgeteilt, in denen bei Infektionsherden lokal reagiert werden kann. Ob und wie hier entschieden wird, war aus der Senatsverwaltung für Inneres am Mittwoch nicht zu erfahren.

Berlins Verwaltungsstruktur lässt Einzelbehandlung nicht zu

Der Senat wollte allerdings in einer Sondersitzung am späten Nachmittag das weitere Vorgehen besprechen, Beschlüsse sollen am Donnerstag vorliegen – womöglich auch zu diesem nicht unwichtigen Punkt. „Wenn es ein verteiltes regionales Ausbruchsgeschehen ist, bei dem die Infektionsketten unklar sind, müssen allgemeine Beschränkungen lokal eingeführt werden, bis die Zahl auf unter 50 akute Fälle pro 100.000 Einwohner sinkt“, sagte Angela Merkel am Mittwoch.

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Interessant ist in dem Zusammenhang, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) die zwölf Berliner Bezirke auf seiner Website, wo die Covid-19-Fälle pro 100.000 Einwohner nachverfolgt werden können, als „kreisfreie Städte“ auflistet.

Da steht unter „Dortmund kreisfreie Stadt“ direkt „Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf kreisfreie Stadt“. Es macht epidemiologisch Sinn, Berlin in kleinere Gebiete zu unterteilen, um Infektionshäufigkeiten besser einzugrenzen – das Problem nur: Berlins besondere Verwaltungsstruktur gibt eine solche Einzelbehandlung der Bezirke faktisch und rechtlich nicht her.

Lockdown ab 1800 Fällen pro Woche

Jeder der zwölf Berliner Bezirke hat weit mehr als 100 000 Einwohner, in dem Bezirk mit der geringsten Einwohnerzahl, Spandau, leben mehr als 245.000 Menschen. Pankow zählt mit über 409.000 Einwohnern die meisten Bewohner.

Lockdowns innerhalb der Grenzen einzelner Bezirke wären realistisch betrachtet kaum umsetzbar. Die Frage, ob auch innerhalb der Berliner Landesgrenzen mit nur lokalen Lockdowns, also etwa pro Bezirk, hantiert werden kann, stellt sich allerdings trotzdem. Denn aufgrund der Größe von Berlin wäre ein erneuter Lockdown angesichts der neuen Regelung erst angezeigt, wenn innerhalb von sieben Tage mehr als 1800 neue Covid-19 Fälle auftreten, derzeit liegt die Zahl weit darunter.

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Innerhalb der letzten sieben Tagen wurden rund 300 neue Covid-19-Fälle in Berlin registriert. Anfang April, während der Hochphase der Pandemie in Deutschland, waren es in der Hauptstadt mehr als 1200 neue Fälle innerhalb einer Woche.

Wer darf Lockdowns beschließen?

Ob ein Berliner Bezirk selbstständig überhaupt einen Lockdown beschließen könnte, wäre angesichts der Organisation Berlins in die zweistufige Verwaltung rechtlich fraglich. Die Hauptverwaltung, also die Senatsverwaltungen, erledigt die gesamtstädtischen Aufgaben. Die Bezirksverwaltungen nehmen die Aufgaben der örtlichen Verwaltung wahr. Sie sind aber keine selbstständigen Gebietskörperschaften, sondern Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit.

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Dementsprechend konstatiert die Senatsverwaltung für Inneres auf Anfrage, die Bezeichnung durch das RKI der Berliner Bezirke sei juristisch nicht korrekt. Der Rechtsexperte der Berliner SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sven Kohlmeier, ist deshalb skeptisch, dass die Bezirke Alleingänge durchsetzen könnten.

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Und verweist auf den ersten großen Fall eines Ansteckungsherdes in Berlin. Ende Februar hatten sich dutzende Berliner im Club „Trompete“ mit dem Virus infiziert. „Die fahren dann alle nach Hause, in unterschiedliche Bezirke. Deshalb kann man dann aber doch nicht den ganzen Bezirk dicht machen, in dem der Club steht. Dann muss man eben den Club dichtmachen“, sagte Kohlmeier.

Individuelle Spielplatzschließungen waren möglich

Die Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf, Cerstin Richter-Kotowski (CDU), verwehrt sich dagegen, dass die Berliner Bezirke neue Lockdowns nicht allein beschließen könnten. Durch die Gesundheitsämter, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes handeln, sei es möglich gewesen, bei den Schließungen der Spielplätze in jedem Bezirk individuell vorzugehen.

„Nur machen Alleingänge keinen Sinn“, sagte Richter-Kotowski. Berlin müsse gesamtstädtisch entscheiden. „Wenn es dazu käme, dass man die Lockerungen wieder zurückdrehen muss, kann ja unmöglich in einem Bezirk ein Lockdown herrschen und in einem anderen das wilde Leben toben.“

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