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Berlin: Lösung für West-Starts in Sicht

Fluglärmkommission tagt am Montag

Bei den künftigen Flugrouten für den neuen Flughafen in Schönefeld soll es jetzt einen Schritt vorangehen. Am Montag will die Flugsicherung der Lärmschutzkommission mitteilen, wie sie die ihr übergebenen 16 Routenvorschläge bewertet und ob es möglich ist, gemäß diesen Vorschlägen zu fliegen.

Bei Starts Richtung Westen zeichnet sich eine Lösung ab. Demnach könnten Maschinen, die von der Nordbahn abheben, geradeaus weiterfliegen und somit Lichtenrade, Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf rechts liegen lassen. Die Flugsicherung hatte ursprünglich vorgesehen, diesen Bereich zu überfliegen. Beim Geradeausflug bekommt Blankenfelde-Mahlow den vollen Krach ab. Starten die Maschinen von der südlichen Bahn, könnten sie die Kommune dagegen zum großen Teil umfliegen. Beim Landen donnern die Flugzeuge dagegen auf jeden Fall über Blankenfelde-Mahlow hinweg.

Schwierig wird es, bei Ostwind eine Lösung zu finden, wo die Routen nach den bisherigen Plänen der Flugsicherung über Bohnsdorf und Müggelheim sowie über Zeuthen führen sollen. Ob die Piloten vor dem Erreichen von Zeuthen abdrehen können, wie es ein Vorschlag vorsieht, gehörte zu den Prüfaufträgen an die Flugsicherung. Geradeaus zu fliegen und damit Zeuthen zu verschonen, ist nach Angaben der Flugsicherung bei parallelen Starts, die der Flughafen morgens und abends für erforderlich hält, nicht möglich.

Anders als in den Planungsunterlagen für den Flughafenausbau veröffentlicht, müssen die Piloten nach den geltenden Vorgaben bei einem parallelen Start nach dem Abbiegen um mindestens 15 Grad abknicken. Damit werden Gebiete überflogen, in denen die Bewohner bisher nicht damit gerechnet hatten. Die Planer hatten diese Vorschrift zwar gekannt, in ihren veröffentlichten Unterlagen aber nicht umgesetzt.

In München dürften Maschinen knapp zwei Kilometer weit parallel fliegen, weil 80 bis 90 Prozent der von der südlichen Piste startenden Flugzeuge dann fast rechtwinklig nach Süden abbögen, sagte der Sprecher der Deutschen Flugsicherung, Axel Raab. Die Ausnahme sei möglich, weil die Pisten 2300 Meter auseinanderliegen; in Schönefeld beträgt der Abstand 1900 Meter. Wenn beide Maschinen von ihren Pisten geradeaus fliegen wollten, sei auch in München kein paralleler Start möglich, sagte Raab.

Weil Anwohner von diesen Regelungen im Genehmigungsverfahren nicht informiert worden waren, haben Neubetroffene mehrere Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht, darunter auch Kleinmachnow. Auch beim Brandenburger Infrastrukturministerium stapeln sich die Anträge auf Wiederaufnahme des 2006 förmlich abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens.

Ob neue Verfahren beim Starten und Landen den Lärm reduzieren können, erprobt die Flugsicherung, wie berichtet, derzeit in Frankfurt (Main). Sollten die Versuche erfolgreich sein, könnten sie auch für den neuen Flughafen in Schönefeld angewendet werden, sagte Raab.

Welche Gebiete heute von und zu den Flughäfen Schönefeld und Tegel überflogen werden, hat die Flugsicherung jetzt – mit dem jeweiligen Flugzeugtyp und der Höhe – an Beispieltagen zusammengefasst. Vom 17. Januar an sollen die Tabellen, die auf Wunsch des Brandenburger Infrastrukturministeriums erstellt wurden, im Internet veröffentlicht werden. Klaus Kurpjuweit

www.mil.brandenburg.de

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