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Im Winter wurde immer wieder gegen die Lohnprellerei demonstriert.

© TSP

Lohnprellerei bei der Mall of Berlin: Arbeitsgericht weist Klagen von rumänischen Arbeitern ab

Wochenlang schufteten die Männer auf der Baustelle am Leipziger Platz, ohne Lohn zu bekommen. Ihre Klagen vor dem Arbeitsgericht blieben erfolglos.

Anders als in vorangegangenen Fällen hatten zwei rumänische Bauarbeiter am Dienstag keinen Erfolg vor dem Arbeitsgericht, ausstehenden Lohn für ihre Arbeit auf der Baustelle der Mall of Berlin einzuklagen. Laut Gericht konnten die Männer nicht beweisen, am Leipziger Platz wirklich für das beklagte Unternehmen „Openmallmaster“ gearbeitet zu haben. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab es nämlich nicht. Somit hätte auch eine andere Firma Arbeitgeber der Männer sein können, die mehrere Wochen auf der Baustelle arbeiteten, ohne dafür ihren Lohn zu erhalten. Das Gericht wies also die Klagen zurück. In einem der beiden Fälle ging es zudem darum, dass der Mann auf einer Baustelle in Potsdam gearbeitet hat. Hier muss noch geklärt werden, ob das Berliner Gericht überhaupt zuständig ist.

Im vergangenen Monat hatten zwei andere Kammern des Arbeitsgerichts drei weiteren rumänischen Bauarbeitern hingegen die Ansprüche zugesprochen. Die Richter zweifelten damals ein Vertragsverhältnis mit der "Openmallmaster", die als Subunternehmen auf der Baustelle, der im vergangenen Jahr eröffneten Mall of Berlin, tätig war, nicht an. Auch in diesen Fällen hatten die Anwälte des Unternehmens argumentiert, dass kein Arbeitsverhältnis vorgelegen habe.

Gegen das am Dienstag ergangene Urteil ist Berufung am Landesarbeitsgericht möglich.

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